Einstimmiges Urteil

Gerd Honsik zu fünf Jahren Haft verurteilt

Österreich
28.04.2009 09:58
Gerd Honsik ist am Montagabend im Wiener Landesgericht von einem Schwursenat der Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Fünf Jahre Haft lautet das Urteil, das der Vorsitzende Andreas Böhm über den Angeklagten nach dem Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes verhängte. Die Geschworenen befanden Honsik in allen 21 Anklagepunkten einstimmig für schuldig. Sowohl Honsik als auch der Staatsanwalt haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, somit ist es nicht rechtskräftig.

Honsik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Stefan Apostol will gegen das Strafmaß berufen. Neben den fünf Jahren Haft wurde Honsik auch zum Kostenersatz verurteilt. Außerdem wurden die betreffenden Ausgaben des von ihm herausgegebenen Blattes "Halt" eingezogen. 

In seiner Urteilsbegründung führte Böhm die Vorverurteilungen sowie das "massiv einschlägige Vorleben" Honsiks als erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten "ungerührt fortgesetzt".

Der dritte Verhandlungstag
Am dritten Verhandlungstag hatte Honsik zudem die Beherrschung verloren, weil Richter Böhm wiederholt seine recht wirren Beweisanträge mangels Relevanz abgewiesen hatte - unter anderem wollte Honsik die Klassifizierung der Waffen-SS als verbrecherische Organisation widerlegen. Er begann zu schreien und schlug mit der Hand auf den Tisch. "Ich will mich verteidigen dürfen. Ich habe nix zu verlieren. Ich habe statistisch noch neun Jahre Lebenserwartung."

Eklat bei Abschlussplädoyer
Beim rund einstündigen Plädoyer von Verteidiger Herbert Schaller kam es dann erneut zu Aufregung, als dieser meinte, es hätten "feine und anständige Ausländer" als erste die Existenz der Gaskammern bezweifelt. "Herr Verteidiger, leugnen Sie jetzt schon wieder die Existenz der Gaskammern?" fragte ihn daraufhin der Senatsvorsitzende Andreas Böhm. "Nein, ich leugne gar nichts, ich bin nur ein Organ der Rechtspflege. Ich identifiziere mich mit gar nichts, was der Herr Honsik gesagt hat", replizierte Schaller. Aber: "Wahrheit muss Wahrheit bleiben." Daraufhin ließ der Richter zu Protokoll geben: "Festgehalten wird, dass der Verteidiger die Existenz der Gaskammern bezweifelt oder Personen zitiert, welche die Existenz der Gaskammern bezweifeln."

Mit Plastiksackerln und Büchern erschienen
Gerd Honsik war zur Verhandlung mit zahlreichen Plastiksackerln und Büchern im Saal erschienen und wollte auch den Vorwurf, er hätte die Existenz der Gaskammern geleugnet, relativieren. Dazu brachte er den Auschwitz-Leugner Germar Rudolf ins Spiel: "Er bestreitet nur an den Orten etwas, an denen er selbst geprüft hat." 

Deshalb bestreite auch er, Honsik, nicht pauschal die Existenz von Gaskammern, sondern die "präzise Formulierung in all den Jahren hätte lauten müssen: Es ist nur dort auszuschließen, wo ich es selbst geprüft habe". Sogar Karl Marx bemühte der Angeklagte in diesem Zusammenhang: "Aus der These und der Antithese ergibt sich die Synthese."

Im Übrigen habe er sich nie im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt. Der Paragraf h des Verbotsgesetzes, der die Leugnung der Gaskammern unter Strafe stellt, sei nur seinetwegen gemacht worden, "damit man jemanden auch verurteilen kann, wenn er kein Nazi ist", meinte Honsik.

Richter: "Fällt mir schwer, Sie ernst zu nehmen"
Als der Angeklagte beweisen wollte, dass die Zeitgeschichtsschreibung vom US-Geheimdienst CIA manipuliert worden sei, wurde es dem Richter zu bunt: "Jetzt fallt's mir langsam wirklich schwer, Sie ernst zu nehmen", sagte Böhm.

Zur Eskalation kam es, als der Vorsitzende Honsiks These, dass sich die Bevölkerung in Österreich 1945 großteils nicht befreit gefühlt habe, ebenfalls nicht zuließ. "Wenn Sie mir diesen Beweis auch noch abschneiden, dann ist das ein politischer Schauprozess", echauffierte sich der Angeklagte. "Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, halten Sie sich zurück mit Ihren Aussagen", entgegnete der Richter. Daraufhin kam es zu den Ausbrüchen Honsiks.

Verteidiger Herbert Schaller, gegen den laut Staatsanwaltschaft selbst ein Verfahren anhängig ist, unterstützte seinen Mandaten: "Er darf sich nicht verteidigen."

"Ich bin kein Nazi"
Schließlich legte der Angeklagte sein Weltbild dar: "Ich zähle mich nicht zu den Nazis. Ich habe mich nie vom Nationalsozialismus distanziert, weil ich nicht dabei war. Ich differenziere mich davon." Er fühle sich als Sozialdemokrat, lehne aber auch "die Schulmeinung, die den Nationalsozialismus verteufelt, ab". Und auf die Frage Schallers, ob er jemals etwas geschrieben habe, von dem er nicht überzeugt gewesen sei, antwortet Honsik: "Nie in meinem Leben!"

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