Das Eis vom Auto zu kratzen ist nicht nur lästig, es kann auch ganz schön teuer werden: Der ÖAMTC warnt, dass 5000 Euro Strafe riskiert, wer diese Arbeit bei laufendem Motor erledigt. Und der Winter hält noch mehr Stolperfallen bereit: Auch wer Rücklichter, Scheinwerfer oder Kennzeichen nicht von Schnee und Matsch befreit, muss bei einer Polizeikontrolle mit Strafen rechnen.
Warum das Laufenlassen des Motors beim täglichen Eiskratzen verboten ist? Weil es laut Paragraf 102 ungebührlichen Lärm, üblen Geruch und schädliche Luftverunreinigung verursacht. Es drohen bis zu 5000 Euro Strafe.
Nicht nur strafbar, sondern auch sinnlos
Der laufende Motor ist nicht nur strafbar, sondern auch sinnlos, klärt der ÖAMTC auf: "Im Stand braucht der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht", so Techniker Thomas Stix. Außerdem beschleunigt das den Motorkomponentenverschleiß. Dass durch den laufenden Motor die beschlagene Scheibe frei wird, stimmt auch nicht - besser einfach mit einem Tuch wischen.
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Hohe Strafen bis 5000 Euro drohen auch jenen Lenkern, die ihr Auto im Winter nicht reinigen: Rücklichter, Scheinwerfer und Kennzeichen dürfen nicht durch Schmutz oder Schnee verdeckt werden. Zudem kommt es durch Streusalz leicht zu Rost oder teuren Lackschäden.
Jasmin Gaderer, Kronen Zeitung
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