Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen schwerwiegender Grundrechtsverletzungen gegen Polen eröffnet. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags ist bisher noch nie angewendet worden, es kann für Polen bis zu einem Verlust seiner Stimmrechte in der EU führen. Darüber entscheiden allerdings die EU-Staaten.
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