Die stattliche Summe von gut 300.000 Euro erhält ein Vorstandsmitglied der GESIBA als Jahresgehalt – und verdient damit sogar etwa 25 Prozent mehr als Wiens Bürgermeister Michael Häupl. Diesen Umstand deckte nun der Rechnungshof auf und stellte auch gleich fest, dass die Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft bei der Vergabe von Mietwohnungen oftmals Willkür walten lässt.
Die GESIBA, deren Eigentümer zu 99,97 Prozent die Stadt Wien ist, ist mit der Errichtung, Vermietung und Verwaltung von Wohnungen und Geschäftslokalen sowie der Erbringung von Planungs- und Bauaufsichtsleistungen betraut.
Die Geschäfte scheinen jedenfalls gut zu laufen, so wirkt es zumindest, wenn man einen genaueren Blick auf so manches Gehalt der Beschäftigten wirft: Ein Vorstandsmitglied streift satte 306.460 Euro Gehalt pro Jahr ein. Angesichts dieses Betrages sieht sogar Häupls Jahresgehalt in Höhe von 245.168 Euro geradezu mager aus.
Willkürliche Zuschüsse und Prämien
Allein 2,7 Millionen Euro zahlte die GESIBA zudem für Zulagen, Prämien und freiwillige Leistungen an ihr Personal. Vorstandsmitglieder und teils auch Führungskräfte erhielten zudem Leistungsprämien - jedoch ohne klare Kriterien dafür festgelegt zu haben, betragliche Abstufungen sucht man ebenfalls vergeblich.
Hohe Jahresüberschüsse erwirtschaftet
Dass es der GESIBA wirtschaftlich nicht gerade schlecht geht, erkennt man auch, wenn man einen Blick auf die Jahresüberschüsse der Gesellschaft wirft. So ist diese zwar gesetzlich dazu verpflichtet, preisgünstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen, dennoch ist das Erzielen von Gewinnen gestattet. Und das tat sie auch: Von 2011 bis 2014 erwirtschaftete die GESIBA Jahresüberschüsse zwischen 20,64 und 30,46 Millionen Euro. Die größten Umsatzerlöse resultierten aus Miteinnahmen. Der RH legt der Gesellschaft nun nahe, in Anbetracht solcher Überschüsse "im Sinne der Gemeinnützigkeit zu handeln" - sprich die Mietpreise zu senken.
Keine klaren Richtlinien bei Wohnungsvergabe
Auch bei der Vergabe der Mietwohnungen wurde der RH stutzig. Es fehle an eindeutigen Richtlinien. So schlug das IT-Programm der GESIBA zwar infrage kommende Wohnungswerber in der vorliegenden Vormerkreihenfolge vor, an diese müssen sich die Sachbearbeiter aber offenbar nicht zwingend halten: Ohne Angabe von Gründen wurden Änderungen der Liste vorgenommen - und diese nicht einmal in irgendeiner Form dokumentiert. Der RH legt der GESIBA daher nahe, interne Richtlinien für die Wohnungsvergabe auszuarbeiten und Bevorzugungen künftig nachvollziehbar zu dokumentieren.
Finanzressort sagt nichts
Keine Stellungnahme zum brisanten RH-Bericht gab es bislang aus dem Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) - die GESIBA fällt unter die Zuständigkeit des Finanzressorts.
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