Jener 32-jährige Rumäne, der im Sommer 2017 acht Pensionistinnen brutal überfallen und beraubt hat, ist am Freitag in Graz vor Gericht gestanden: Der Mann wurde wegen mehrfachen schweren Raubes zu 15 Jahren Haft - und damit zur Höchststrafe - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Das ist kein Kinderspiel, das heute verhandelt wird, das ist Schwerkriminalität", betonte Staatsanwalt Wolfgang Fauland gleich zu Beginn. Von 30. Juni bis 13. Juli des Vorjahres gab es in Graz acht Überfälle auf ältere Frauen. Der Täter schlug die heute 70- bis 85-Jährigen nieder und raubte ihnen dann meist Goldketten, aber auch Ringe und Bargeld. Nachdem die "Soko Schmuckraub" gezielt für die Aufklärung dieser Fälle gebildet wurde, gelang es, einen Rumänen ausfindig zu machen. Er soll in seiner Heimat eine 84-Jährige auf die gleiche Art und Weise überfallen und beraubt haben.
Täter: "Würde eher aus Mistkübel essen"
Der Angeklagte zeigte sich zu diesen Vorfällen nicht geständig, er gab nur zu, in Drogeriemärkten Parfums gestohlen zu haben, weil er Geld zum Leben brauchte. "Ich würde eher aus dem Mistkübel essen als alte Damen zu überfallen", beteuerte er. Doch sein Handy war in sechs Fällen in der Nähe des Tatorts eingeloggt, und zwei Zeuginnen erkannten ihn wieder.
Opfer: "Habe Schmerzen vom Kiefer bis zum Ohr"
Die meisten Opfer hatten durch den heftigen Schlag ins Gesicht das Bewusstsein verloren. Vor Gericht beschrieb eine der Frauen, dass sie so schwere Kieferverletzungen erlitten hatte, dass sie lange Zeit kaum essen konnte und 30 Kilogramm abgenommen habe. Eine andere musste einige Zahnimplantate neu machen lassen - auf den Kosten von 7500 Euro wird sie wohl sitzen bleiben, der Angeklagte hat selbst nichts. "Ich habe Schmerzen vom Kiefer bis zum Ohr", schilderte eine andere Zeugin. Der Schmuck blieb verschwunden, keine der Ketten tauchte bei einem Wiederverkäufer auf.
Der Rumäne wurde mit der Tatsache konfrontiert, dass ihn eine Zeugin bei der Gegenüberstellung identifiziert hat. "Mir wurde niemand gegenübergestellt", meinte der Beschuldigte. "Hinter einem venezianischen Spiegel, glauben Sie, die Leute wollen Sie direkt sehen?", klärte ihn Richter Andreas Rom auf.
"Derartige Taten sind nur mit höchster Strafe zu sühnen"
"Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass er für diese Taten infrage kommt. 70- bis 85-jährige Damen zu überfallen ist eine miese Aktion, ein absolutes No-Go", zeigte sich der Ankläger empört. Verteidiger Gunther Ledolter kämpfte bei diesem Mandanten auf verlorenem Posten, er konnte nur die Unsicherheit der Zeugenaussagen und Handyortungen ins Treffen führen. Der Schöffensenat entschied, dass 15 Jahre Haft hier angemessen seien: "Derartige brutale und heimtückische Taten sind nur mit der höchsten Strafe zu sühnen", betonte Richter Rom. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.