Von Ehefrau vertrieben

Wien: Räuber prügeln 81-Jährigen in Wohnung nieder

Österreich
17.01.2018 12:17

Brutaler Überfall auf ein Pensionistenehepaar in Wien: Eine junge Frau läutete an der Wohnungstür der Eheleute im Bezirk Favoriten, als der 81-Jährige öffnete, stürmten zwei unbekannte Männer auf ihn zu und attackierten den betagten Mann mit Schlägen. Als die 74-jährige Ehefrau des Prügelopfers hinzukam und lautstark um Hilfe schrie, ergriff das Duo die Flucht.

Zum Angriff kam es bereits am Sonntagabend, wurde am Mittwoch seitens der Polizei bekannt gegeben. Gegen 20.15 Uhr, zum Start des Hauptabendprogramms, läutete die junge Frau – offenbar Teil der Räuberbande – an der Tür des Ehepaares in der Gußriegelstraße. 

Zwar warf der 81-Jährige vor dem Öffnen einen Blick durch den Türspion, die beiden männlichen Täter dürften sich jedoch zu diesem Zeitpunkt noch im Hintergrund gehalten haben und schlugen wie aus dem Nichts zu.

Räuber in die Flucht geschrien
Sie drängten ihr betagtes Opfer zurück in die Wohnung und begannen, auf den wehrlosen Mann einzuschlagen. Vom Lärm aufgeschreckt, eilte Augenblicke später die Ehefrau des Pensionisten aus einem Nebenzimmer herbei und schrie lauthals um Hilfe. Die beiden Unbekannten ließen daraufhin von dem 81-Jährigen ab und traten ohne Beute die Flucht an. Das Opfer kam mit leichten Verletzungen davon. Die Fahndung nach den Tätern läuft. 

In diesem Zusammenhang gab die Polizei Tipps, um sich vor derartigen Taten schützen zu können:

1.) Lassen Sie niemals fremde Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Gas-, Strom- und Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt.
2.) Legen Sie immer eine Sperrkette vor, falls Sie dennoch Fremden die Tür öffnen.
3.) Lassen Sie sich immer einen Dienstausweis zeigen, auch von Beamtinnen und Beamten in Uniform.
4.) Blicken Sie zuerst durch den Türspion und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.
5.) Betätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen, wer Einlass begehrt.
6.) Nachbarschaftshilfe und das Wissen um das Recht der Selbsthilfe können Straftaten verhindern.
7.) Ein entschiedenes Nein, ein energisches Wegweisen einer ungebetenen Besucherin oder eines Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.
8.) Nehmen Sie nur Lieferungen an, von denen Sie wissen, dass sie von einem Familienmitglied bestellt worden sind oder zu deren Annahme Sie eventuell von einem Nachbarn ausdrücklich aufgefordert wurden.

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