Paukenschlag rund um den tödlichen Zwischenfall in der Wiener Albrechtskaserne, bei dem im Oktober ein 20-jähriger Wachsoldat ums Leben kam: Die Haftrichterin geht von einem Unfall aus. Erst am Freitag hatte es einen Lokalaugenschein mit dem 22-jährigen Verdächtigen (siehe Video oben) gegeben. Der Todeschütze wurde nun enthaftet.
Ali Sahin Ü. hatte am Freitag Gelegenheit, den Vorfall, bei dem er seinen jüngeren Kameraden Ismail M. mit einem Sturmgewehr getötet hatte, im Beisein von Staatsanwalt, Schusssachverständigen und Ermittlern nachzustellen. Seine Version: Er habe den schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Dabei sei er gestolpert und habe sich am Abzug seines Sturmgewehrs festgehalten. Der Schuss, der sich daraufhin löste, traf den Soldaten in den Kopf.
Zwei Bedingungen an Enthaftung geknüpft
Jetzt der Knalleffekt: Nach einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) sieht die Haftrichterin keinen Mordverdacht mehr. Sie geht von einer Unfallversion aus. Der nunmehrige Verdacht auf grob fahrlässige Tötung sei für eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen nach mehr als dreimonatiger U-Haft nicht angemessen. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft: Der junge Mann verpflichtete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben, außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaffen untersagt.
Staatsanwaltschaft will Beschwerde gegen Enthaftung einlegen
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert diese Entscheidung nicht: "Wir sind nicht der Meinung des Gerichts. Wir werden uns gegen die Enthaftung beschweren", teilte Behördensprecherin Nina Bussek mit. Die Behörde beharrt vorerst weiter auf Mordverdacht und verweist darauf, dass noch einige Gutachten - vor allem die Expertise eines Schießsachverständigen - ausständig sind. Fest steht, dass der 22-Jährige entgegen einer Vorschrift die Waffe vor dem Betreten des Ruheraumes, in dem sein Kamerad schlief, nicht abgelegt hatte. Aufklärungsbedürftig scheint auch, weshalb sich eine Patrone im Lauf befand und warum die Waffe nicht gesichert war. Ob die Enthaftung des Verdächtigen während des laufenden Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt war, muss nun das Wiener Oberlandesgericht prüfen.
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