„Bestie von Herne“

Kindermörder Marcel H. fasst lebenslange Haft aus

Ausland
31.01.2018 14:33

Der Kinder- und Doppelmörder Marcel H. (20) aus dem deutschen Herne ist am Mittwochnachmittag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Brutalität der eiskalten Morde schockierte im März vergangenen Jahres ganz Deutschland. Marcel H. hatte den neunjährigen Jaden sowie seinen 22-jährigen Bekannten Christopher umgebracht.

Das Urteil gegen die "Bestie von Herne", wie deutsche Medien Marcel H. bezeichnen, wurde mit Spannung erwartet. Bereits drei Stunden vor Urteilsverkündung standen Menschen vor dem Gerichtssaal Schlange, berichtete ein Reporter der "Bild" auf Twitter. 

Der Angeklagte Marcel H. am Tag der Urteilsverkündung (Bild: APA/dpa/Bernd Thissen)
Der Angeklagte Marcel H. am Tag der Urteilsverkündung

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Der 20-Jährige soll seine Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen.

Nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt
Obwohl der junge Mann juristisch gesehen als Heranwachsender zu werten ist, sprachen sich psychologische Gutachter schon im Vorfeld für eine Anwendung von Erwachsenenstrafrecht im Falle einer Verurteilung aus. "Der Angeklagte war in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren", erklärte eine Psychologin während des Prozesses. Obwohl er noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Stefan Culemann. 

(Bild: Polizei)

Opfer mit 52 bzw. 68 Messerstichen niedergestreckt
Der Verurteilte hatte die beiden Morde im März 2017 als 19-Jähriger verübt. Zuerst tötete er den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden. Unter einem Vorwand lockte er den Buben in den Keller, streckte ihn schließlich mit 52 Messerstichen nieder. Danach fand Marcel H. bei seinem 22-jährigen Schulfreund Christopher Unterschlupf. Als dieser bemerkte, dass nach Marcel H. gefahndet wird, drohte er ihm mit der Polizei – das Todesurteil für Christopher. Auf ihn stach Marcel H. insgesamt 68 Mal ein.

Die Fotos der furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Furcht und Entsetzen gesorgt. Auch deswegen soll der Beschuldigte ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro an die Mütter seiner Opfer zahlen. Nach dem zweiten Mord hatte sich Marcel H. in einem Imbiss in seiner Nachbarschaft, dem "Thessaloniki Grill", selbst gestellt.

(Bild: APA/dpa/Marcel Kusch)
(Bild: APA/dpa/Marcel Kusch)
(Bild: AP)

Bereits zu Beginn des Prozesses im September vergangenen Jahres hatte sich der Angeklagte wortkarg gezeigt. Er hatte über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt, vor Gericht wollte er sich allerdings nicht zu den Vorwürfen äußern.

Berufung gegen Urteil unwahrscheinlich
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert und von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen" gesprochen. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil ihr Mandant eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte Verteidiger Michael Emde.

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