Langes Asylverfahren

Flüchtlingsfamilie bekam über 7300 Euro im Monat

Ausland
04.02.2018 17:30

Die Kopie eines Bescheids einer deutschen Ausländerbehörde sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung: Wie aus dem Schreiben der Behörde des Landkreises Leipzig in Sachsen hervorgeht, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich rund 7300 Euro vom Staat – weil ihr Asylverfahren bereits länger als 15 Monate dauerte. Einem Medienbericht zufolge kosten Fälle wie dieser den deutschen Staat insgesamt jährlich mindestens 33 Millionen Euro.

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise sind in Deutschland im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) noch immer 57.693 Asylver­fah­ren offen – davon ist jedes vierte Verfahren län­ger als 15 Mo­na­te anhängig, wie die "Bild am Sonntag" berichtete. Und das, obwohl das Personal laut dem Bericht seit 2015 von 2000 auf mittlerweile 7500 Mitarbeiter aufgestockt und Millionen Euro in die Behörde investiert wurden.

(Bild: APA/dpa/Uli Deck)

Lange Asylverfahren kosten Staat Millionen
Den Steuerzahler komme das teuer zu stehen: Jene Asylwerber, die so lange auf einen Bescheid des Bamf warten, bekommen dann nicht nur die einfachen Asylwerberleistungen, sondern zusätzlich auch Sozialhilfe. Dadurch würden sich die staat­li­chen Zahlungen dem Bericht zufolge verdoppeln. Zu­sätz­lich würden auch noch Miet­kos­ten über­nom­men werden. Bei 14.000 offenen Verfahren, die länger als 15 Monate anhängig sind, bedeute das Zusatzausgaben von jährlich mindestens 33 Millionen Euro, rechnet die Zeitung vor.

Für Aufregung sorgt in diesem Zusammenhang derzeit in den sozialen Netzwerken der Fall einer zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Wie aus einem den Medien zugespielten Bescheid der zuständigen Ausländerbehörde im Landkreis Leipzig vom März 2017 hervorgeht, erhielt die Familie 7345 Euro im Monat - weil sie eben länger als 15 Monate auf den Bamf-Bescheid warten musste.

(Bild: stock.adobe.com, Privat, krone.at-Grafik)

Ob das Schreiben echt ist, wollte die Sprecherin der Ausländerbehörde, Brigitte Laux, gegenüber Medien nicht bestätigen. Zumindest räumte sie aber ein, dass Schreiben der örtlichen Behörde ihrer äußeren Erscheinung nach "allerdings dem abgebildeten Schriftstück entsprechen" würden.

(Bild: stock.adobe.com, Privat, krone.at-Grafik)

Behörde: Ausbezahlter Betrag deutlich niedriger 
Gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung" erläuterte Behördensprecherin Laux, dass es sich bei den 7345 Euro nicht notwendigerweise um den Betrag handelt, den die Familie auch ausgezahlt bekommt. "Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird." Darin enthalten sei etwa die Wohnungsmiete. "Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfigen Familie können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen", so Laux.

Ausgezahlt werde demnach ein deutlich geringerer Beitrag als die 7345 Euro, die nun für mediale Aufregung sorgen. Im Schnitt würden der Familie monatlich etwa 300 Euro pro Person zur Verfügung stehen. Diese Leistungen entsprechen den im zwölften Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sozialhilfe-Sätzen. Zusatz: Die Be­hör­de hat mittlerweile Straf­an­zei­ge gegen Un­be­kannt gestellt, weil der Be­scheid der Flüchtlingsfamilie im In­ter­net auf­ge­taucht ist.

(Bild: APA/dpa-Zentralbild/arifoto UG)

Indessen meldete sich auch die Politik in dem Fall zu Wort: Der Ber­li­ner Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Kai Weg­ner von der CDU for­dert eine Ge­set­zes­än­de­rung. Der "Bild am Sonntag" sagte er: "Es ist ein Skan­dal, dass un­se­re So­zi­al­hil­fe man­chen Flücht­lings­fa­mi­li­en Ein­künf­te er­mög­licht, von denen Nor­mal­ver­die­ner nur träu­men kön­nen. Hier fehlt mir jedes Ver­ständ­nis. Die Ge­set­ze müs­sen schnellst­mög­lich an­ge­passt wer­den. Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz muss für das ge­sam­te Ver­fah­ren gel­ten - egal, wie lang es dauert."

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