Langes Asylverfahren
Flüchtlingsfamilie bekam über 7300 Euro im Monat
Die Kopie eines Bescheids einer deutschen Ausländerbehörde sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung: Wie aus dem Schreiben der Behörde des Landkreises Leipzig in Sachsen hervorgeht, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich rund 7300 Euro vom Staat – weil ihr Asylverfahren bereits länger als 15 Monate dauerte. Einem Medienbericht zufolge kosten Fälle wie dieser den deutschen Staat insgesamt jährlich mindestens 33 Millionen Euro.
Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise sind in Deutschland im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) noch immer 57.693 Asylverfahren offen – davon ist jedes vierte Verfahren länger als 15 Monate anhängig, wie die "Bild am Sonntag" berichtete. Und das, obwohl das Personal laut dem Bericht seit 2015 von 2000 auf mittlerweile 7500 Mitarbeiter aufgestockt und Millionen Euro in die Behörde investiert wurden.
Lange Asylverfahren kosten Staat Millionen
Den Steuerzahler komme das teuer zu stehen: Jene Asylwerber, die so lange auf einen Bescheid des Bamf warten, bekommen dann nicht nur die einfachen Asylwerberleistungen, sondern zusätzlich auch Sozialhilfe. Dadurch würden sich die staatlichen Zahlungen dem Bericht zufolge verdoppeln. Zusätzlich würden auch noch Mietkosten übernommen werden. Bei 14.000 offenen Verfahren, die länger als 15 Monate anhängig sind, bedeute das Zusatzausgaben von jährlich mindestens 33 Millionen Euro, rechnet die Zeitung vor.
Für Aufregung sorgt in diesem Zusammenhang derzeit in den sozialen Netzwerken der Fall einer zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Wie aus einem den Medien zugespielten Bescheid der zuständigen Ausländerbehörde im Landkreis Leipzig vom März 2017 hervorgeht, erhielt die Familie 7345 Euro im Monat - weil sie eben länger als 15 Monate auf den Bamf-Bescheid warten musste.
Ob das Schreiben echt ist, wollte die Sprecherin der Ausländerbehörde, Brigitte Laux, gegenüber Medien nicht bestätigen. Zumindest räumte sie aber ein, dass Schreiben der örtlichen Behörde ihrer äußeren Erscheinung nach "allerdings dem abgebildeten Schriftstück entsprechen" würden.
Behörde: Ausbezahlter Betrag deutlich niedriger
Gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung" erläuterte Behördensprecherin Laux, dass es sich bei den 7345 Euro nicht notwendigerweise um den Betrag handelt, den die Familie auch ausgezahlt bekommt. "Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird." Darin enthalten sei etwa die Wohnungsmiete. "Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfigen Familie können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen", so Laux.
Ausgezahlt werde demnach ein deutlich geringerer Beitrag als die 7345 Euro, die nun für mediale Aufregung sorgen. Im Schnitt würden der Familie monatlich etwa 300 Euro pro Person zur Verfügung stehen. Diese Leistungen entsprechen den im zwölften Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sozialhilfe-Sätzen. Zusatz: Die Behörde hat mittlerweile Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, weil der Bescheid der Flüchtlingsfamilie im Internet aufgetaucht ist.
Indessen meldete sich auch die Politik in dem Fall zu Wort: Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner von der CDU fordert eine Gesetzesänderung. Der "Bild am Sonntag" sagte er: "Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten - egal, wie lang es dauert."
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