Integration missglückt
Arbeitsloser Deutscher (57) muss Schweiz verlassen
Integration missglückt: Ein arbeitsloser Deutscher, der seit vier Jahren in der Schweiz von der Sozialhilfe lebt, muss das Land jetzt verlassen. Der 57-Jährige hatte schon längere Zeit keinen Job mehr, saß vielmehr auf einem Schuldenberg und hatte sich auch noch strafbar gemacht, berichtete die "Berner Zeitung" über den Fall. Ein Rechtsstreit hatte die Ausreise aber um Jahre hinausgezögert.
Wohl auch wegen der Schweizer Freundin hegte der Migrant aus Deutschland, der seit zehn Jahren in Lysse lebt, bis zuletzt den großen Wunsch: in der Schweiz bleiben zu dürfen. Daraus wird aber nichts, denn Polizei- und Militärdirektion und nun auch das Verwaltungsgericht haben entschieden, dass der Mann ausreisen muss, hieß es in dem Bericht.
Der deutsche Staatsangehörige war demnach im September 2007 in die Schweiz eingereist. Eine unbefristete Anstellung im Verkaufsaußendienst einer Lüftungsfirma ermöglichte dem Mann damals die Aufenthaltsbewilligung.
Als der Deutsche dann 2012 um eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ansuchte, stellte das zuständige Amt für Migration fest, dass der Mann auf Jobsuche war. Zudem konnte ermittelt werden, dass gegen ihn Geldforderungen in der Höhe von rund 150.000 Franken (rund 130.000 Euro) vorlagen sowie weitere Forderungen, offenbar in Folge eines Privatkonkurses, über 15.000 Franken (rund 13.000 Euro). Die Bewilligung wurde daraufhin nur um ein Jahr verlängert, bis zum September 2014.
Ein weiteres Gesuch um Verlängerung lehnte der Kanton schließlich ab und verfügte die Ausreise. Es folgte ein Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre hinzog. Der Mann, der laut dem Zeitungsbericht in Deutschland einen Sohn und eine Ehefrau hat, wollte seinen Aufenthalt in der Schweiz unbedingt verlängern. In Lyss habe der 57-Jährige eine Freundin - die beiden würden aber nicht im selben Haushalt leben.
Seit 2013 lebt der Deutsche von der Sozialhilfe und wird zusätzlich von seiner Schweizer Partnerin finanziell unterstützt. Seit 2015 arbeitet er zwar in einem Beschäftigungsprogramm, sei aber noch immer verschuldet und habe sich zudem wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern strafbar gemacht.
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