„Stop Soros“-Gesetze
Orban will totale Kontrolle über Flüchtlingshelfer
Die ungarische Regierung geht mit aller Schärfe gegen zivile Organisationen vor, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Ein Gesetzespaket sieht neben einer 25-prozentigen Strafsteuer auf alle Spenden, die diese NGOs aus dem Ausland erhalten, auch ein Genehmigungssystem durch das Innenministerium vor. Voraussetzung für eine Genehmigung ist eine vorherige Durchleuchtung durch den Geheimdienst. Das Gesetzesvorhaben ist Teil des sogenannten Stop-Soros-Pakets. Die rechtskonservative Regierung von Premier Viktor Orban unterstellt dem US-Milliardär George Soros, die Einwanderung von Muslimen nach Europa bewusst zu organisieren und zu finanzieren.
Im Zuge des Konsultationsprozesses, in dessen Rahmen jeder interessierte Bürger Vorschläge einbringen durfte, habe sich eine verschärftere Version des ursprünglich geplanten Gesetzes herauskristallisiert, wie die Regierung in Budapest betonte. Demzufolge entspricht es dem Volkswillen, dass nötigenfalls die Arbeit von Flüchtlingshelfern unterbunden wird. Sollte gegen das Gesetz verstoßen werden, ermächtigt dieses sogar zur Auflösung der Organisation. Doch selbst bei Vorliegen einer Genehmigung wird die Arbeit der Aktivisten stark eingeschränkt: Da ist die Rede von einer acht Kilometer breiten Zone entlang der Schengen-Außengrenze Ungarns, in der sich NGO-Angestellte nicht aufhalten dürfen. Außerdem soll es leichter möglich werden, ausländische Helfer des Landes zu verweisen.
Orban auf Suche nach Zweidrittelmehrheit
Das Gesetzespaket soll nach dem Willen der Regierung zügig behandelt werden. Für das Gesetz, das die Genehmigungspflicht von Vereinen, die Flüchtlingen helfen, vorsieht, benötigt sie allerdings eine Zweidrittelmehrheit, über die sie derzeit nicht verfügt. Die anderen beiden Gesetze dürften noch vor der Parlamentswahl am 8. April beschlossen werden. Aber auch diese Gesetze, die mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden, drohen die Tätigkeit von Menschenrechts- und Aslyrechtsorganisationen erheblich einzuschränken.
Schon seit dem Vorjahr gilt in Ungarn ein Gesetz, das alle Zivilorganisationen, die mehr als 24.000 Euro pro Jahr an Hilfen aus dem Ausland erhalten, dazu zwingt, sich bei Gericht zu registrieren. Sie müssen außerdem in allen Publikationen die Bezeichnung "auslandsgeförderte Organisation" anführen. Das Gesetz ist derzeit Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU. Laut Experten könnte der jüngste Vorstoß gegen die ungarische Verfassung und das EU-Recht verstoßen.
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