Aufregung herrscht nach dem Terrorprozess gegen drei junge Männer, die einen Anschlag auf eine Polizeiinspektion in St. Pölten geplant hatten. Für die drei Angeklagten setzte es zwar durchwegs Schuldsprüche, die Urteile fielen aber vergleichsweise mild aus …
Wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung, verbrecherischen Komplotts und Bildung einer kriminellen Organisation mussten sich ein 19 und ein 22 Jahre alter Tschetschene sowie ein 19-jähriger Österreicher mit Migrationshintergrund am Mittwoch vor dem Landesgericht Wien verantworten. Das Trio hatte geplant, so viele Polizisten wie möglich bei einem Anschlag in St. Pölten zu töten. Da ein Insider die Terrorpläne verriet, machten die Männer einen Rückzieher.
"Schwule sollten sterben"
Vor Gericht fielen die Männer durch unangebrachtes Verhalten und fragwürdige Aussagen auf. Zwei der Angeklagten blieben bei der Vereidigung der Laienrichter sogar sitzen - wohl um ihre Abneigung gegen die Justiz zu demonstrieren. Für Entsetzen sorgte insbesondere der 19-jährige Österreicher. Er hatte auf Social Media ein Video des Terroranschlags in einem Nachtklub in der US-Stadt Orlando im Jahr 2016 geteilt. 49 Menschen starben in dem vorwiegend von Homosexuellen besuchten Klub. "Ich habe den Anschlag gepostet, weil ich meinte, Schwule sollten sterben", erklärte der 19-Jährige laut "Presse" vor Gericht.
"Der Gesellschaft gegenüber verantwortungslos"
Am Ende des Prozesses setzte es für die drei Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs und 26 Monaten. "Zu wenig" - sind sich viele krone.at-User einig. "Diese Urteile sind der Gesellschaft gegenüber verantwortungslos", empört sich da.hoizwurm. Ein anderer User meint: "Das Strafmaß ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten." "Unglaublich … was sich unsere 'Justiz' leistet", meint ein Dritter.
Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig. Laut Anklage drohten den Beschuldigten bis zu zehn Jahre Haft. Dieses Strafmaß wurde jedoch bei Weitem nicht ausgeschöpft - weil die Männer gestanden hatten und damit zur Aufklärung des Falles beitrugen. Die Staatsanwaltschaft Wien kann noch in Berufung gehen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.