2004 heiratete eine Pakistanerin einen Österreicher, der selbst aus Pakistan stammt – getreu nach islamischem Recht. Nach zwölf Jahren Ehe schickte der Mann seine Gattin nach Dubai: Einen Umzug dorthin solle sie vorbereiten. Heimlich ließ er sich aber scheiden – die Frau konnte nicht mehr heim zu ihren Kindern.
Dreimal rief der Mann das Wort „Talaq“ – im Beisein von Zeugen und einem Notar – und unterschrieb die Scheidungsurkunde. Schon war die Ehe aufgelöst, ohne dass seine (Noch)-Frau etwas davon mitbekam. Die weilte währenddessen in den Vereinigten Arabischen Emiraten – auf Wunsch ihres dreisten Gatten, der ihr Umzugspläne vorgaukelte.
Er redete von einem Familienleben in Dubai, ließ sich aber hinterrücks scheiden
Als die Mutter dreier Kinder via österreichische Botschaft erneut um einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige ansuchte, bekam sie von der Salzburger Stadtverwaltung eine Abweisung – eben wegen der Scheidung.
Verzweifelte Frau schrieb an Behörden
Sie legte Beschwerde ein und schilderte in einer Mail ihre Situation: So wusste sie gar nichts von der Scheidung. Erst als ihr Mann ihr sagte, dass er ihre Aufenthaltskarte habe und sie nie wieder zurück kommen könne, realisierte sie ihre Lage. Ihr einziger Wunsch: Die Rückkehr zu den drei Kindern, die alle Österreicher sind.
Laut OGH sind „Talaq“-Scheidungen nicht gültig
Der Fall wurde an das Landesverwaltungsgericht zur Prüfung geschickt. Und die dortigen Juristen haben nun ihrer Beschwerde Folge gegeben. Im Beschluss wurde auf den OGH verwiesen: Der hat eine solche „islamrechtliche Verstoßung der Frau“ als nicht gültig erklärt. Der Magistrat muss nun einen neuen Bescheid erlassen – eine neue Chance für die verzweifelte Frau.
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