Aus „Geldmangel“

Menschen mit Behinderung: Gesetz auf der Kippe

Österreich
19.02.2018 16:15

Mehr Autonomie und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung - dafür hätte ab 1. Juli ein neues Gesetz sorgen sollen. Wie am Montag bekannt wurde, plant die Regierung nun aber aus Geldmangel eine Verschiebung dieses sogenannten Erwachsenenschutzgesetzes um zwei Jahre. Interessensvertreter und Opposition sind über den Umgang der Regierung mit Behinderten empört.

Das neue Gesetz wurde im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen und soll das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Damit wird die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung nicht mehr pauschal eingeschränkt. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.

(Bild: thinkstockphotos.com)

Justizministerium beruhigt: "Gegenstand der laufenden Budgetverhandlungen"
Die Kosten dafür hätten heuer 9,5 Millionen Euro betragen, wären in den nächsten Jahren kontinuierlich gesunken und bis 2022 durch den Abbau von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen auf Null zurückgegangen. Die Finanzierung wurde vor einem Jahr noch zugesichert. Am Montag wurden die Behindertenvertreter allerdings alarmiert, dass die Regierung aus Geldmangel eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes um zwei Jahre plant. Das Justizministerium bestätigte, dass das Erwachsenenschutzgesetz "Verhandlungsgegenstand der laufenden Budgetverhandlungen ist". Für Interessensvertreter und die Oppositionsparteien ist ein Aussetzen des Gesetzes inakzeptabel.

"Das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist nicht nachvollziehbar", sagte die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek am Montag. "Die Finanzierung wurde vor einem Jahr zugesichert. Ich gehe davon aus, dass das gesetzeskonform umgesetzt wird", so Brinek. Das Erwachsenenschutzgesetz "war das größte gesellschaftspolitische Projekt der vergangenen Legislaturperiode im Justizbereich" und müsse wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. "Auf eine andere Variante will ich mich gar nicht einlassen", sagte Brinek.

(Bild: Photographee.eu/stock.adobe.com)

"Mit Verschiebung blieben 60.000 Personen im alten System gefangen"
"Was in den letzten Tagen die Runde macht, erschreckt uns nachhaltig", zeigte sich Monika Schmerold vom Verein "Selbstbestimmt Leben Österreich" entsetzt. Mit einer Verschiebung des Gesetzes "blieben rund 60.000 Personen im alten System der Sachwalterschaft gefangen", so Schmerold, die nachdrücklich auf Österreichs Verpflichtung im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweist.

"Es ist erschütternd, welchen Stellenwert die Bundesregierung den Rechten von Menschen mit Behinderung einräumt. Nach der Festlegung zum Ausbau der Sonderschulen und der Beibehaltung des bloßen Taschengeldes in Werkstätten wäre dies ein weiterer massiver Rückschlag in der Behindertenpolitik", kritisierte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Er hoffe, dass sich die Regierung noch zu einer anderen Entscheidung bewegen lasse.

SPÖ: "Regierung legt wieder den Rückwärtsgang ein"
"Das angebliche Hinausschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag des Erwachsenenschutzgesetzes ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und jener, die seit Jahren für dieses Recht auf selbstbestimmtes Leben gekämpft haben", kritisierte Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung. "Diese Menschen haben offenbar keinen Stellenwert mehr für diese Bundesregierung." Mit ihrem Vorhaben lege die Bundesregierung "gesellschaftspolitisch wieder den Rückwärtsgang ein", so die Abgeordnete.

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