Wegen der derzeit herrschenden Kältewelle sollen die vom Innenministerium betriebenen Asylquartiere für Obdachlose geöffnet werden. Eine entsprechende Weisung hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Mittwoch erteilt. „Niemand soll in Österreich erfrieren“, sagte er.
Sind die üblichen Notschlafstellen überfüllt, dann sollen Obdachlose in sogenannten Bundesbetreuungsstellen, also vom Innenministerium betriebenen Asylheimen, untergebracht werden, von denen es in Österreich rund 20 – etwa in Wien, Traiskirchen (Niederösterreich), Villach (Kärnten) oder Salzburg – gibt, so der Innenminister.
„Polizistinnen und Polizisten, die eine obdachlose Person sehen, müssen ihr zuerst eine Notschlafstelle im jeweiligen Bundesland nennen. Sind die Notschlafstellen des Bundeslandes belegt, so ist dem Obdachlosen die vorübergehende Versorgung in einer Bundesbetreuungseinrichtung anzubieten. Diese Maßnahme gilt ab sofort und bis auf Widerruf“, heißt es in einer entsprechenden Weisung des Innenministeriums.
Der Innenminister, der so verhindern will, dass Obdachlose in den klirrend kalten Nächten erfrieren, beruft sich auf § 19 des Sicherheitspolizeigesetzes, wonach die Exekutive im Notfall Erste Hilfe zu leisten hat, wenn „Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet“ sind.
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