Zweifel an Unfall

Rekrut erschossen: Verdächtiger wieder in Haft

Österreich
05.03.2018 11:34

Am 9. Oktober erschoss der Grundwehrdiener Ali Ü. (22) in einer Kaserne in Wien-Leopoldstadt seinen Kollegen Ismail M. (20). 105 Tage saß er danach unter Mordverdacht in U-Haft. Nach sechs Wochen in Freiheit ging er jetzt wieder, halb freiwillig, ins Gefängnis.

„Das Drama war ein Unfall“, sagte Ali Ü. Montagfrüh zur „Krone“. Die Untersuchungsrichterin in dem Fall hatte ihm das geglaubt, deshalb seine Haftentlassung am 22. Jänner. Das Oberlandesgericht erklärte nun diesen Beschluss für falsch - vor allem wegen der Aussagen eines Ex-Mitinsassen, der behauptet, der Rekrut habe vor ihm ein Mordgeständnis abgelegt.

Der Angeklagte Ali Ü. (Bild: APA/HANS PUNZ, "Krone", krone.at-Grafik)
Der Angeklagte Ali Ü.

„Der Mann lügt“, so Ali Ü. Noch bevor ein neuerlicher Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, stellte er sich jetzt in Begleitung seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) den Behörden.

Am Montagvormittag warteten der Jurist und sein Mandant dann zwischenzeitlich im Auto vor dem Landesgericht auf das Ausfertigen der Festnahmeanordnung und somit die neuerliche Verhängung der Untersuchungshaft, schilderte Arbacher-Stöger. Das werde wohl "in den nächsten ein bis zwei Stunden" erfolgt sein.

Ismail M. starb in der Wiener Albrechtskaserne. (Bild: APA/HANS PUNZ, Peter Tomschi, krone.at-Grafik)
Ismail M. starb in der Wiener Albrechtskaserne.

Nach drei Monaten aus U-Haft entlassen
Am 22. Jänner hatte die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin den dringenden Tatverdacht in Richtung Mord verworfen. Sie ging nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen.

Der Beschuldigte sei „schockiert und tief traurig“, dass die Staatsanwaltschaft die Aktenlage weiter anders sehe und mit ihrer Beschwerde durchgedrungen sei, schilderte der Rechtsvertreter. „Aber mein Mandant hat Vertrauen in das Gericht und darauf, dass erkannt wird, dass sicher kein Vorsatzdelikt vorliegt, sondern maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt.“ Er selbst rechne mit einer Hauptverhandlung in rund zwei Monaten, sagte Arbacher-Stöger. Das wesentliche Schussgutachten sei weiterhin ausständig.

Kronen Zeitung/krone.at

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