Exorzismus in Schweiz
Deutscher trampelt Tochter zu Tode: 9 Jahre Haft
Ein 50-jähriger Deutscher wollte seine Tochter „von einem Dämonen befreien“. Nun ist die junge Frau tot - und der Vater muss für neun Jahre ins Gefängnis. So entschied ein Schweizer Gericht am Freitag, wo sich der Mann wegen schwerer Misshandlung mit Todesfolge verantworten musste. Der Beschuldigte habe mit dem Tod der Frau rechnen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Zum Prozessbeginn im Bezirksgericht Frauenfeld im Schweizer Kanton Thurgau präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der mehrfach in Deutschland Vorbestrafte an einer lebensgroßen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche, damals 25 Jahre alte Frau malträtierte. Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden, geistig behinderten Tochter herum und trat ihr dabei auch in den Bauch.
Schwere innere Verletzungen als Todesursache
Die junge Frau starb laut Obduktion an schweren inneren Verletzungen. Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als „Massage“, um einen Dämonen auszutreiben. Die Tat hatte sich am 2. Jänner 2016 in Wagenhausen, 20 Kilometer östlich von Schaffhausen ereignet (siehe Karte unten).
Vater wollte Tochter mit sexuellen Handlungen „wiederbeleben“
Die Anklage warf dem Mann zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor. Von diesem Punkt sprach das Gericht den Mann allerdings frei. Der Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht. „In seiner Selbstüberschätzung“ sei er überzeugt gewesen, das Opfer reanimieren zu können, sagte der Gerichtspräsident.
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