Einspruch eingelegt

Seisenbachers Asylantrag in der Ukraine abgelehnt?

Österreich
14.03.2018 15:58

Neues zur Causa Seisenbacher: Es gibt Hinweise darauf, dass der Asylantrag Peter Seisenbachers in der Ukraine abgelehnt wurde. Das Kiewer Verwaltungsgericht wird sich am 20. März mit einem Einspruch des österreichischen Ex-Judokas beschäftigen, den jener am 26. Februar gegen eine bisher unbekannte Anordnung der Migrationsbehörde - möglicherweise der negative Asylbescheid - eingelegt hat. Die heimische Justiz will Seisenbacher wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen den Prozess machen. In der Ukraine wären die Fälle bereits verjährt.

Laut dem Gerichtsbeschluss hat Seisenbacher Rechtsmittel gegen die ukrainische Migrationsbehörde sowie deren Dienststelle in der Kiewer Region eingelegt und verlangt, eine Anordnung vom 18. Jänner 2018 als rechtswidrig aufheben zu lassen. Weitere Details zur beeinspruchten Anordnung fehlen im veröffentlichten Beschluss, der zuständige Richter beurteilte am 28. Februar vor allem die formale Korrektheit des Antrags und legte einen Termin für eine vorbereitende Verhandlung zur Causa mit 20. März fest.

Dass Seisenbacher vor dem Kiewer Gericht gegen eine „Anordnung“ vorgeht, kann jedoch als Indiz dafür gelten, dass der von den österreichischen Behörden gesuchte Ex-Sportler in der Ukraine um politisches Asyl angesucht hat und dieser Antrag nun im Jänner nicht rechtskräftig abgelehnt worden ist. Denn „Anordnungen“ sind laut Paragraf 8 des ukrainischen Asylrechts jene rechtliche Form, mit der ein Asylstatus gewährt oder abgelehnt wird.

In diesem Wohnblock in Kiew soll Seisenbacher seine Zeit zugebracht haben. (Bild: krone.at)
In diesem Wohnblock in Kiew soll Seisenbacher seine Zeit zugebracht haben.

Keine Infos seitens Behörde und Anwalt
Fest steht, dass Seisenbachers ukrainischer Anwalt Sergej Koschelnik nach einigen gescheiterten Versuchen zuletzt darauf verzichtet hat, gegen eine im Oktober von der Migrationsbehörde verordnete Verpflichtung zur Ausreise weiter vorzugehen. Die Migrationsbehörde ihrerseits unterließ einen gerichtlichen Antrag auf Zwangsdeportation. Hätte der Österreicher keinen Asylantrag gestellt, wäre ein solcher Antrag seit Monaten möglich gewesen.

Anwalt Koschelnik wollte am Mittwoch mit dem Verweis, dass der Anruf ungelegen komme, keine Fragen beantworten. Eine Anfrage an die ukrainische Asylbehörde zum Status des Österreichers blieb seit vergangener Woche ebenso unbeantwortet.

Seisenbacher bei der Verhaftung in seiner Wohnung in Kiew (Bild: npu.gov.ua)
Seisenbacher bei der Verhaftung in seiner Wohnung in Kiew

Reisepässe entwertet
Die österreichische Justiz bemüht sich seit 2017 um eine Auslieferung Seisenbachers aus der Ukraine. Das ukrainische Justizministerium lehnte jedoch im vergangenen Oktober wegen der ukrainischen Verjährung der in Österreich inkriminierten Sexualdelikte mit Minderjährigen dieses Begehren aus Wien ab. Gleichzeitig wurde Vertretern der österreichischen Botschaft in Kiew ermöglicht, zwei österreichische Reisepässe Seisenbachers zu entwerten. Der Ex-Judoka, für den die Unschuldsvermutung gilt, verfügt daher nach den letzten Informationen über keine gültigen Reisedokumente und er könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo ihm am Landesgericht Wien ein Prozess gemacht werden soll.

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