Mit sechs Monaten bedingter Haft für einen 19-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein Prozess um einen tödlichen Messerstich geendet. Der Schüler hatte im August 2017 im Zuge eines Streits seinen Vater erstochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, der Schuldspruch erfolgte wegen fahrlässiger Tötung (Strafrahmen: bis zu ein Jahr Haft oder Geldstrafe). Richter Rainer Klebermaß sprach in der Urteilsbegründung von Notwehrüberschreitung. Dem 19-Jährigen seien zwei gelindere Mittel zur Verfügung gestanden - entweder die bloße Drohung mit dem Messer oder auf dem Sofa im Zimmer liegende Softguns, die er als eine Art Baseballschläger verwenden hätte können. Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Der damals 18-jährige Angeklagte hatte am 4. August 2017 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Innenhof des landwirtschaftlichen Anwesens der Familie im niederösterreichischen Bezirk Bruck an der Leitha Holzbänke zusammengebaut. Aufgrund der Hitze an diesem Tag soll der Vater besonders gereizt gewesen sein. Weil ihm der Montageprozess offenbar zu lange dauerte, soll er geschimpft haben.
Stich mitten ins Herz
Der 18-Jährige hatte sich das nicht gefallen lassen, was den Mann weiter in Rage brachte - er soll auf seinen Sohn losgegangen sein, es kam zu einer Rangelei. Der Schüler ging daraufhin seinen Angaben zufolge in sein Zimmer, um der Situation zu entkommen. Der 59-Jährige folgte ihm und soll ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Sohn versetzte ihm daraufhin mit einem Karambit, einem sichelförmigen Kampfmesser aus dem asiatischen Raum, einen Stich ins Herz.
Das Opfer verließ das Zimmer und brach zusammen. Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos. Der Schüler ließ sich widerstandslos festnehmen. Er wurde aufgrund der Tatrekonstruktion im vergangenen September aus der Untersuchungshaft entlassen.
„Es war immer so ein richtiger Druck in der Luft“
Verteidiger Martin Preslmayr sprach in der Schöffenverhandlung von Notwehr und forderte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sah keine gerechtfertigte Abwehr. Der Angeklagte beschrieb seinen Vater als „Tyrannen“. „Es war immer so ein richtiger Druck in der Luft“, berichtete der 19-Jährige über das Familienleben. An die eigentliche Tat im Zimmer könne er sich nicht erinnern.
Die Mutter, die beiden Brüder und die Schwester des Angeklagten berichteten im Zeugenstand von erheblichen Spannungen mit dem Vater. Die 58-Jährige erzählte von „Psychoterror“ und Gewalt durch ihren Mann. Der 19-Jährige sei seinem Vater immer aus dem Weg gegangen, sagte die Mutter.
Unmut an der Familie ausgelassen
Die 13-jährige Schwester des Beschuldigten schilderte, ihr Vater habe am Tag der Tat ihren Bruder laut beschimpft, sei wütend und aggressiv gewesen. Der ältere Bruder war als Sanitäter gerufen worden, als sein Vater nach dem Stich blutend zu Hause lag. Der 20-Jährige sagte über den 59-Jährigen, er habe seinen Unmut an der Familie ausgelassen: „Er war nicht zu bremsen, wenn er sauer war.“
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