Jahrelang hat ein 52 Jahre alter Kärntner seine beiden Stieftöchter sexuell missbraucht, ehe Ärzte bei der Untersuchung eines der Mädchen Verdacht schöpften und Alarm schlugen. Am Donnerstag musste sich der Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt wegen seiner Taten verantworten. Er zeigte sich geständig und bat auf Anraten seines Verteidigers um Entschuldigung für seine Taten. Das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
Von 2011 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 soll der gelernte Zimmermann, der mit seiner zweiten Ehefrau und neun Kindern am Stadtrand von Klagenfurt lebte, zwei Töchter seiner Frau, die 2011 fünf bzw. sieben Jahre alt waren, immer wieder sexuell belästigt haben. Laut Staatsanwältin Heidrun Endisch begann es mit Grapschen und endete mit Geschlechtsverkehr.
Bei einer Untersuchung eines der Mädchen im Klinikum Klagenfurt schöpften die Ärzte Verdacht und schlugen Alarm. Der 52-Jährige wurde festgenommen, auf Computern und Datenträgern in der Wohnung wurde zudem kinderpornografisches Material gefunden. Laut Verteidiger Georg Schuchlenz sei aber nicht bewiesen, dass das Material vom Angeklagten stamme.
Opfer mit Umbringen der Geschwister gedroht
Fünf der neun Kinder in dem Haushalt brachte der Mann in die Ehe mit, die anderen vier die Frau. In den vergangenen zwei Jahren lebten die beiden Mädchen nicht mehr bei ihrer Familie. Sie waren in betreutem Wohnen untergebracht, besuchten ihre Familie aber regelmäßig. Die ältere der beiden berichtete bei der Vernehmung, sie sei von ihrem Stiefvater auch bedroht worden. Wenn sie nicht über die Vorfälle schweige, werde er ihre Geschwister umbringen.
Jugendamt beschimpft
Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig und fügte nach Aufforderung seines Verteidigers hinzu, dass es ihm leidtue. Ansonsten werde er zu der Angelegenheit nichts sagen. Als ihn Richter Dietmar Wassertheurer nach den Plädoyers fragte, ob er noch etwas zu sagen habe, begann er, auf das Jugendamt zu schimpfen, das ihm nicht geholfen habe.
Der Schöffensenat verurteilte den bisher Unbescholtenen schließlich zu dreieinhalb Jahren Haft. Dabei sei sowohl die Unbescholtenheit als auch das Geständnis als mildernd gewertet worden, so Wassertheurer, ansonsten hätte es eine wesentlich höhere Strafe gesetzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Endisch gab keine Erklärung ab.
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