Das kommt den österreichischen Steuerzahler sündteuer zu stehen: Ein Fehler, der 2011 dem Verkehrsministerium unter der damaligen Ministerin Doris Bures (SPÖ) unterlaufen war, beschert einem Beamten die ansehnliche Summe von 317.368 Euro Entschädigung! Der Mann hatte sich damals um einen Spitzenjob beworben, war aber mit der Begründung abgelehnt worden, dass ihm eine gleich gut qualifizierte Frau vorgezogen wird. Peter Franzmayr zog vor Gericht, das nun nach einem jahrelangen Prozess in seinem Sinne entschied. Bures hat unterdessen ihre Entscheidung am Montag gerechtfertigt.
2011 waren im Infrastrukturressort zwei Sektionen zusammengelegt worden. Per Ausschreibung wurde damals eine Leitung dieser neuen Doppelsektion gesucht. Drei Personen bewarben sich, eine interne Kommission beurteilte alle drei Kandidaten laut eines „Presse“-Berichts „als im höchsten Ausmaß geeignet“. Franzmayr, der nun die sechsstellige Entschädigung zugesprochen bekam, hatte allerdings hauchdünn - um 0,25 Prozentpunkte - die Nase vor der zweitplatzierten Kandidatin.
Vorgehensweise des Ministeriums „sachlich nicht nachvollziehbar“
Die damalige SPÖ-Verkehrsministerin entschied sich dennoch für die Frau, der nur bei exakt gleicher Qualifikation dem Gesetz entsprechend der Vorzug gegeben hätte werden dürfen. Der Übergangene fühlte sich ungerecht behandelt und wandte sich an die Gleichbehandlungskommission, die ein Gutachten erstellte, in dem die Vorgehensweise des Ministeriums als „sachlich nicht nachvollziehbar“ bezeichnet wurde.
Mehr als 317.000 Euro Entschädigung
Der Staat, also die Steuerzahler, muss dem übergangenen Kandidaten nun die Differenz zwischen seinem tatsächlichen Gehalt und dem, was in fünf Jahren als Sektionschef verdient hätte, bezahlen. Es handelt sich um 312.075,28 Euro. Dazu kommen als Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung weitere 5.292,30 Euro.
Übergangener ist Mitglied einer Burschenschaft
Detail am Rande: Peter Franzmayr ist Jurist und Mitglied einer schlagenden Studentenverbindung und soll unter der derzeitigen Regierung eine Spitzenposition bei der Asfinag übernehmen.
Bures rechtfertigt ihre Entscheidung
Bures hat unterdessen am Montag die Postenbesetzung gerechtfertigt. Die Entscheidung sei aufgrund der „massiv bestehenden Unterrepräsentation von Frauen“ sowie „nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren“ erfolgt. Sie hofft, „dass durch die nun vorliegende Entscheidung nicht das Prinzip des Frauenförderungsgebotes infrage gestellt wird“.
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