Am Hintersteiner See

Kranke stieß Betreuerin über Abhang

Tirol
20.03.2018 09:58

Ein „therapeutischer Spaziergang“ einer Betreuerin gemeinsam mit einer an Schizophrenie erkrankten Frau (28) am Hintersteiner See endete im Herbst 2017 fast tödlich: Die Kranke stieß die Frau über einen Abhang hinunter, nur mit Glück konnte sie einen 60-Meter-Absturz in den See verhindern. Prozess am Schwurgericht.    

Düstere Stimmung, Temperaturen nahe am Nullpunkt und schlechte Ausrüstung: Die Bedingungen waren ungünstig an jenem 20. September des Vorjahres, als die Betreuerin und ihre Klientin (28) einen Spaziergang am Hintersteiner See unternahmen. „Ich wollte nach der Hälfte des Weges umkehren, aber sie duldete keinen Widerspruch“, gab die Pädagogin vor Richter Josef Geisler zu Protokoll.

Also gingen die beiden weiter, obwohl die Klientin nur Flip-Flops an ihren Füßen trug. Nach etwa zwei Drittel des Wanderwegs kamen die Frauen an einer gefährlichen Stelle vorbei, an der eine Steilwand  rund 60 Meter in den See abfällt.

„Ich hatte Angst vor ihr“, so die Betreuerin, „sie hatte mich  kurz zuvor mit dem Umbringen bedroht. Doch als sie wieder neben mir ging,  dachte ich, sie  hat sich wieder im Griff.“

Weit gefehlt: Völlig unvermittelt  gab die Frau, die seit ihrer Jugend an einer heimtückischen Form der Schizophrenie erkrankt ist,  ihrer Gefährtin  einen    wuchtigen Stoß gegen den Oberkörper. „Kopfüber stürzte ich den Abhang hinunter. Ich konnte mich gerade noch an einem Bäumchen festhalten  und einen Absturz verhindern.“ Sie kletterte mit Prellungen und Schleudertrauma  zurück  auf den Weg. Ihre  Klientin hatte das Weite gesucht.  

Die Geschworenen am Landesgericht mussten  gestern entscheiden: Ist die Kranke überhaupt schuldfähig? Bestand  Mordabsicht?  Der Staatsanwalt forderte die Einweisung in eine Anstalt für  geistig abnorme Rechtsbrecher, nachdem der Gutachter eine  ungünstige Prognose abgegeben hatte:   Wenn die Frau keine Medikamente nehme, seien weitere Delikte  gegen Leib und Leben zu erwarten. Die Geschworenen stimmten mit 8:0 dem Antrag des Staatsanwaltes zu.

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