Der Kärntner Ex-FPÖ-Politiker Uwe Scheuch muss sich ab 18. April erneut vor Gericht verantworten. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im Dezember entschieden hatte, wird Scheuch Untreue vorgeworfen. Nur einen Tag später, am 19. April, gibt es eine Verhandlung am OGH wegen einer anderen Geschichte. Scheuch und sein Parteifreund, Kärntens Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, bekämpfen ihre Verurteilungen in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Scheuch vor, einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt zu haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA aber nicht oder nur teilweise erbracht.
Laut Anklage sei ein Schaden von 23.000 Euro entstanden
Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedien-Unternehmen, die auf Landeskosten angehäufte Guthaben bei diesen Firmen wurden laut Anklage für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder die Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft. Laut Anklage sei dadurch ein Schaden von rund 23.000 Euro entstanden.
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