Asylwerber vor Gericht

Vergewaltigung: „Sandra sagt die Wahrheit“

Österreich
27.03.2018 15:51

Überfallen, verschleppt und vergewaltigt: Das Martyrium eines erst 15 Jahre alten Mädchens im April 2017 in Tulln hatte in ganz Österreich für Entsetzen gesorgt. Drei junge Asylwerber sollen für die grausame Tat verantwortlich sein – zwei von ihnen, ein Afghane sowie ein Somalier, sitzen seit Dienstag in St. Pölten auf der Anklagebank. Der dritte Verdächtige ist bis heute spurlos verschwunden. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die Staatsanwältin betonte allerdings, dass das Opfer laut mehrerer Gutachten die Wahrheit sage.

Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das 15 Jahre alter Opfer Sandra (Name von der Redaktion geändert) musste ihren mutmaßlichen Peinigern allerdings nicht gegenübertreten - bereits im Vorjahr hatte die Jugendliche eine kontradiktorische Einvernahme gemacht.

Von hinten gepackt, geschlagen, verschleppt
Laut Anklage verfolgte das Trio ihr Opfer zunächst einige Zeit lang, bevor es zur Sexattacke kam. Die 15-Jährige wurde von hinten gepackt, erlitt einen Faustschlag auf den Mund, wurde danach zunächst auf einen nahen Sportplatz gebracht, obwohl sie sich nach Kräften wehrte - jedoch erfolglos. Es kam zur ersten Vergewaltigung. Danach gelang dem Teenager die Flucht.

Doch die beiden nun Angeklagten rannten dem Mädchen hinterher, holten es ein, packten es erneut und schleppten es auf ein verlassenes Grundstück, wo es das Martyrium erneut durchleben musste.

Tatort 1: Ein Sportplatz in Tulln (Bild: Andi Schiel)
Tatort 1: Ein Sportplatz in Tulln
Tatort 2: Der Garten einer leer stehenden Villa (Bild: Andi Schiel)
Tatort 2: Der Garten einer leer stehenden Villa

„Sie kommt nie zur Ruhe“
Die seelischen Wunden, die die brutalen Vergewaltigungen Ende April 2017 hinterließen, werden Sandra lange verfolgen, wenn nicht sogar ihr gesamtes Leben lang, wie eine Sachverständigenexpertise ergab. Auch Sandras Rechtsbeistand Ewald Stadler zeichnete ein düsteres Bild von der seelischen Situation, in der sich die Jugendliche befand. „Sie kommt nie zur Ruhe, wacht jede Nacht im Abstand von ein bis zwei Stunden auf, ritzt sich, leidet an Panikattacken“, berichtete er schon im Dezember 2017 gegenüber der „Krone“.

Auch traue sich die Jugendliche kaum noch alleine auf die Straße, fühle sich in Gesellschaft von Männern bedroht, so Stadler. Eine engmaschige therapeutische Betreuung solle ihr den „Weg zurück zur Normalität“ ebnen.

(Bild: Andi Schiel)
(Bild: Andi Schiel)

Verdächtige nicht geständig
Und die mutmaßlichen Täter? Zwei von ihnen konnten im Zuge der Ermittlungen aufgrund von DNA-Untersuchungen ausgeforscht und festgenommen werden, von ihrem Komplizen fehlt jedoch nach wie vor jede Spur. Von Vergewaltigung wollen die Beschuldigten bis heute nichts wissen.

Vielmehr sei sie „beim gemeinsamen Rauchen eines Joints gefügsam geworden“, sagen sie - für die Staatsanwaltschaft eine „reine Schutzbehauptung“. Auch sollen die Angreifer bereits während der Tat versucht haben, das Verbrechen zu verschleiern. So sollen sie sich selbst vom Handy des Opfers angerufen, die 15-Jährige - die sich eigenen Angaben zufolge zu Frauen hingezogen fühlt - später mit SMS regelrecht bombardiert haben.

Fest steht jedenfalls bereits jetzt: Vor dem Gesetz gelten die beiden nun Angeklagten - Sherzai D. aus Afghanistan und Halid Y. aus Somalia - als junge Erwachsene, da sie laut ihren Pässen bei der Tat erst 18 Jahre alt waren. Daher richtet sich der Strafrahmen nach dem Jugendstrafrecht.

Die beiden Angeklagten vor dem Prozessauftakt in Tulln (Bild: schreinerfoto)
Die beiden Angeklagten vor dem Prozessauftakt in Tulln

Staatsanwältin: „Wie aus einem schlechten Film - aber glaubwürdig“
Auch wenn das Geschehen „wie aus einem schlechten Film“ wirke, sei es glaubwürdig, sagte die Staatsanwältin nun beim Prozessauftakt am Dienstag. Die 15-Jährige habe eine schwierige Kindheit gehabt, es gebe laut Gutachtern auch keine Hinweise auf „Fremdsuggestion“, wie es hieß - das Mädchen sage also die Wahrheit. Es habe bei mehreren Einvernahmen die Geschichte im Kern gleich erzählt, auch wenn es sich an manche Details nicht mehr erinnern könne. Zudem habe die Polizei Handys der Angeklagten und der 15-Jährigen sowie die Angaben der Örtlichkeiten des Tatgeschehens überprüft.

Anwalt Stadler machte Schmerzensgeld-Ansprüche in Höhe von 15.400 Euro geltend. Er will auch Schadenersatz. „Den es in diesem Fall nicht geben wird, darüber bin ich mir leider klar“, sagt Stadler. Seine Mandantin ist noch immer in Psychotherapie, hat Schwierigkeiten in Jobs, vor allem mit männlichen Kollegen.

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