Als „bittere Pille, die fatale und teilweise unabsehbare Nebenwirkungen auf die Sicherheit und Privatsphäre von jedem Einzelnen in Österreich hat“, hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Dienstag das von der Regierung geplante „Sicherheitspaket“ bezeichnet. Scharfe Kritik kommt auch vonseiten der österreichischen Internetprovider. Am Mittwoch endet die Begutachtungsfrist des Gesetzesvorhabens.
„Wenn der Staat in unsere Grundrechte eingreift, dann muss gleichzeitig der bestmögliche Schutz sichergestellt werden.“ Dies sei „paradoxerweise nicht der Fall“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty Österreich in einer Stellungnahme.
Mit dem Argument der Kriminalitätsbekämpfung bekämen die Behörden mächtige Mittel in die Hände, die sie selbst nicht kontrollieren können, befürchtet die Menschenrechtsorganisation. „Damit widerspricht sich die Regierung selbst: Die geplanten Maßnahmen machen uns nicht sicherer, im Gegenteil. Mit einem Staatstrojaner öffnen sie jenen Tür und Tor, vor denen der Staat uns eigentlich schützen muss.“
Internetanbieter kritisieren „breitenwirksame Überwachung“
Auf „grundsätzliche Ablehnung“ stößt das Paket auch bei den Internet Service Providers Austria (ISPA). Die Vertretung der heimischen Internetanbieter kritisiert die verpflichtende Speicherung von Daten zur Strafverfolgung als „breitenwirksame Überwachung, die im Regierungsprogramm aber abgelehnt werde“.
Zudem gefährde die Ferninstallation einer Software zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation (Stichwort „Bundestrojaner“) die gesamte IT-Sicherheit, da Sicherheitslücken bewusst offen gehalten würden. „Dies untergräbt das Vertrauen in Unternehmen und schadet dem Wirtschaftsstandort“, warnt die Vereinigung.
Provider fordern weitere gesetzliche Anpassungen
Die Provider fordern weitere gesetzliche Anpassungen, sollte die Maßnahme beschlossen werden. So sei etwa die Speicherung der Wohnadresse und des akademischen Grades in der Praxis nicht umsetzbar, da für den Betreiber keine Überprüfungsmöglichkeiten bestünden. Auch fehlten gesetzliche Kriterien, die sicherstellen, dass nur die absolut notwendigsten Daten gespeichert werden.
Für die ISPA bestehen auch Unklarheiten zum Umfang der zu speichernden Daten, zur maximalen Aufbewahrungsfrist sowie auch zur Zweckgebundenheit der Daten für spätere Strafverfahren.
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