Die Freisprüche der beiden mutmaßlichen Vergewaltiger von Tulln könnten für das Opfer schlimme finanzielle Folgen haben. Sollte das Urteil nicht gekippt werden, muss Sandra (Name geändert) vermutlich in Hinkunft ihre Therapiekosten selbst begleichen.
„Und es drohen“, so ihr Rechtsbeistand Ewald Stadler, „auch Rückforderungen hinsichtlich der bisher in Anspruch genommenen Leistungen von Psychologen.“
Vom Gesetz her sind Täter dazu verpflichtet, an die Menschen, denen sie Schaden zugefügt haben, Schmerzensgeld zu bezahlen. Gelten die Verursacher als mittellos, muss der Staat einspringen. Im Fall der zwei Asylwerber wäre das so gewesen. Allerdings gilt Sandra nun nicht mehr als Opfer ...
15-Jährige erlitt Nervenzusammenbruch
Der ohnehin seit der Tat dramatische seelische Zustand der 15-Jährigen hat sich nach dem Prozess weiter verschlimmert. Am Mittwoch erlitt sie nervlich einen Zusammenbruch, musste intensiv-psychologisch betreut werden. „Klarerweise“, so Stadler, „wird das Mädchen kaum damit fertig, dass ihren Angaben bei Gericht kein Glauben geschenkt wurde.“
Wie ausführlich berichtet, hatten am Dienstag zwei von vier Schöffen unter anderem die dargelegten Beweise - etwa Sperma- sowie Kratzspuren - als nicht ausreichend empfunden, um den 19 Jahre alten Afghanen sowie den gleichaltrigen Somalier der Vergewaltigung schuldig zu sprechen.
Widersprüchliche Aussagen führten zu Freispruch im Zweifel
Ausschlaggebend für den Freispruch seien jedoch in erster Linie die widersprüchlichen Aussagen der 15-Jährigen bei den kontradiktorischen Einvernahmen gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vorfall habe sich „sicher nicht wie in der Anklageschrift“ zugetragen, hatte der Richter erklärt. Demnach habe die 15-Jährige nicht klar sagen können, ob es sich bei den Angreifern um zwei oder doch drei Männer gehandelt habe. Auch habe sich das Mädchen bereits im Vorfeld mit den Männern getroffen, zudem sei Marihuana im Spiel gewesen.
Kronen Zeitung
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