Paukenschlag nur wenige Stunden nach der Verurteilung des sogenannten Sittenwächters von Kaltenleutgeben in Niederösterreich: Gegen den 24-jährigen Russen, der am Freitag wegen Nötigung zu fünf Monaten Haft verurteilt wurde, ist ein Terrorverfahren anhängig. Der Mann soll den Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, gekannt haben.
Ehe er nach Österreich kam, hielt sich der aus der russischen Kaukasus-Republik Dagestan stammende 24-Jährige mehrere Jahre in Deutschland auf. Er wurde dort in zwei separaten Verfahren wegen schweren Raubes und schwerer Körperverletzung verurteilt. In Deutschland lernte er den Tunesier Amri kennen, der am 19. Dezember 2016 einen tonnenschweren Sattelzug in eine Besuchermenge an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche lenkte. Elf Besucher des Weihnachtsmarkts und der Lkw-Fahrer, den der Terrorist getötet hatte, um das Steuer übernehmen zu können, kamen ums Leben.
Verteidiger: „Von terroristischen Plänen nichts gewusst“
„Von Amris terroristischen Plänen hat mein Mandant nichts gewusst“, versicherte Verteidiger Wolfgang Blaschitz gegenüber der APA. Auch der Verfassungsschutz gehe mittlerweile davon aus, dass der Russe nicht in Amris Vorhaben eingeweiht war und nichts mit dessen Umsetzung zu tun hatte, behauptete der Anwalt.
Video zeigt Beschuldigten beim Singen von Kampfliedern
Bei der Auswertung des Handys des 24-Jährigen wurde allerdings ein Video gefunden, das zumindest auf eine islamistische Gesinnung hindeuten könnte. Der Russe ist darauf beim Absingen von islamisch-religiösen Naschids zu sehen. In der Islamistenszene werden Naschids als Propaganda- und Kampflieder genutzt, um für den gewaltsamen Dschihad gegen Ungläubige zu werben.
„Er ist halt sehr gesellig“, meinte Blaschitz zum Zustandekommen des Videos. Es wäre „aufgebauscht“, den Clip als Gutheißen des bewaffneten Dschihad auszulegen. Der Vorwurf, sein Mandant habe „etwas mit Terrorismus am Hut, ist an den Haaren herbeigezogen“, so der Anwalt.
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