Österreichs Justiz steht derzeit im Kreuzfeuer zahlreicher Kritiker: Nach den von vielen als skandalös bezeichneten Freisprüchen im Fall rund um die mutmaßliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen im niederösterreichischen Tulln regte am Freitag der nächste Fall auf: Ein 24-jähriger Russe, der einer Frau mit Vergewaltigung drohte, wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt. Während sich zahlreiche krone.at-User auch über dieses Urteil empören, meldet sich nun jener Fotograf, der die Attacke des Russen live miterlebt hatte, öffentlich zu Wort.
Fotograf Thomas B. hatte im Juni 2017 seine Begleiterin am Glitzersee im niederösterreichischen Kaltenleutgeben mit der Kamera abgelichtet. Die junge Frau war dabei lediglich mit einem Tanga bekleidet - und genau an diesem Umstand störte sich der 24-Jährige, der sich ebenfalls mit Bekannten am See aufhielt.
Was folgte, waren neben wüsten Beschimpfungen - „Ich fick dich in den Kopf“ - auch die Drohung, die Frau zu vergewaltigen, wenn sie sich nicht mehr anziehen würde. Dafür setzte es für den 24-Jährigen am Freitag im Prozess fünf Monate unbedingte Haft wegen Nötigung.
„Der Täter hat bereits vier Monate abgesessen und darf schon in einem Monat wieder die österreichische Bevölkerung mit seiner Anwesenheit beglücken“, kommentierte Thomas B., der auch selbst von dem Angeklagten bedroht worden war, noch am Freitag auf seiner Facebook-Seite das Urteil.
„Die Urteilsbegründung ist haarsträubend“
Auch bei zahlreichen krone.at-Usern gingen die Wogen hoch: „Das nächste Skandalurteil, die Urteilsbegründung der Richterin ist haarsträubend“, schreibt User Bassano. Klare Worte findet auch Medienzweifler: „Ein weiteres Kapitel des totalen Versagens österreichischer Behörden.“ Auch auf Facebook sorgt das Urteil für Aufregung: „Lächerlich, was haben wir eigentlich für eine Justiz, ich glaube eher an die Unschuld einer Prostituierten als an die österreichische Justiz im Moment“, so ein User.
„Irgendetwas stimmt da nicht mehr“
Während einige fünf Monate Haft als ein zu mildes Urteil für den 24-Jährigen bezeichnen, sehen andere wiederum die Relation zu den Freisprüchen im Fall Tulln als skandalös. Ein User dazu: „Kann mir bitte jemand diese Urteile erklären? Der eine DROHT mit einer Sexattacke und bekommt fünf Monate. Zwei andere vergewaltigen eine 15-Jährige mit DNA-Spuren, Verletzungen und die werden freigesprochen. Ich glaube, bei unserer Justiz gehört einmal kräftig durchgemischt. Irgendetwas stimmt da nicht mehr.“
Terrorverfahren gegen Russen anhängig
Angeheizt wird die öffentliche Diskussion nun auch noch durch den Umstand, dass der verurteilte „Sittenwächter“ schon lang vor dem Vorfall in Kaltenleutgeben kein unbeschriebenes Blatt war. So war der aus der russischen Kaukasusrepublik Dagestan stammende Mann bereits in Deutschland wegen schwerer Körperverletzung sowie schweren Raubes verurteilt worden - und in Österreich ist ein Terrorverfahren gegen ihn anhängig. So soll der 24-Jährige mit dem Berlin-Attentäter Anis Amri in Kontakt gewesen sein ...
Genau hier sieht der Betroffene Thomas B. den wahren Kern des Falles: „Darf ein Mensch, der bereits mehrmals wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurde, der andere verprügelt, beraubt, mit Vergewaltigung und mit dem Tode bedroht, um Schutz in Österreich ansuchen? Oder müsste nicht vielleicht eher die österreichische Bevölkerung vor solchen Menschen beschützt werden?!“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.