Am Dienstagabend haben die Koalitionsparteien eine seit Längerem geplante Ergänzung im Bildungsgesetz vorgenommen: In Kindergärten und Volksschulen wird das Kopftuch verboten. Im Auftrag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ist die rechtliche Prüfung bereits erledigt worden.
ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hatte Experten seines Hauses mit der Klärung der Rechtsfrage beauftragt. Fazit: Das Kopftuchverbot ist rechtlich möglich. Im Ministerrat am Mittwoch wird die politische Entscheidung dazu getroffen. Nun werden Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und Faßmann bis zum Sommer ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Die türkis-blaue Regierung will dabei auch Betroffene einbinden.
Wesentliches Motiv für Kurz und Strache, die das Kopftuchverbot auch als einen wichtigen Teil ihrer Integrationspolitik sehen, ist vor allem die Sorge um die jungen Mädchen im Zusammenhang mit den Strömungen des politischen Islam.
Kinder sollen vor negativem Einfluss geschützt werden
Mit dem Gesetz sollen Kinder vor Symbolen und Kleidungsstücken geschützt werden, die einen negativen Einfluss auf ihre Entwicklung im Kindesalter haben. Das Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen soll Mädchen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der österreichischen Gesellschaft ermöglichen. Kurz und Strache hatten dazu in den vergangenen Wochen bereits mehrere Gespräche mit Soziologen und Menschenrechtsexperten geführt.
Kronen Zeitung
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