Umsetzung, Reaktionen

Fünf Fakten zum Kopftuchverbot für Mädchen

Österreich
04.04.2018 14:03

ÖVP und FPÖ haben am Dienstagabend eine seit Längerem geplante Ergänzung im Bildungsgesetz vorgenommen: In Kindergärten und Volksschulen wird das Tragen des Kopftuchs verboten. Im Auftrag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ist die rechtliche Prüfung bereits erledigt worden. Fünf Fakten zum Kopftuchverbot.

Das neue Gesetz: 
 
Für Bundeskanzler Kurz handelt es sich beim geplanten Kopftuchverbot in österreichischen Kindergärten und Volksschulen um ein „Kinderschutzgesetz“, das von den Ministern Heinz Faßmann, Juliane Bogner-Strauß (beide ÖVP) und Karin Kneissl (FPÖ) bis zum Beginn der Sommerferien ausgearbeitet werden soll. Zuvor wird noch ein Rechtsgutachten eingeholt.

(Bild: stock.adobe.com)

Sinn und Zweck: 
 
Ziel der türkis-blauen Regierung ist es, Mädchen vor Kleidungsstücken zu schützen, die ihnen kein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Außerdem will man der Entwicklung von Parallelgesellschaften entgegenwirken.

(Bild: Frank Rumpenhorst/dpa/picturedesk.com)

Umsetzung:
 
Teile des neuen Gesetzes werden nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament umsetzbar sein - das heißt, die Regierung benötigt entweder die Unterstützung der SPÖ oder der NEOS. Man werde bei der Erarbeitung des Gesetzes auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich einbinden, kündigte Bildungsminister Faßmann an.

(Bild: APA/Georg Hochmuth, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Reaktionen in den Schulen:
 
„Durchaus etwas anfangen“ kann der Vorsitzende der Pflichtschullehrergewerkschaft, Paul Kimberger (Bild unten), mit dem Verbot - er würde es auch auf Zehn- bis 14-Jährige ausdehnen. Im Sinne der Kinder und der Liberalität könnten sowohl Lehrer als auch Schüler gerne auf die Verhüllung verzichten.

Paul Kimberger ist oberster Lehrergewerkschafter. (Bild: Markus Wenzel)
Paul Kimberger ist oberster Lehrergewerkschafter.

Andere Länder: 
 Im Jahr 2004 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, das an staatlichen Schulen Symbole und Kleidungsstücke verbietet, die „ostentativ die Religionszugehörigkeit“ zur Schau stellen. Auch in mehreren deutschen Bundesländern wurde solch ein Verbot für Lehrkräfte eingeführt. Und: Vor einem Jahr urteilte der Europäische Gerichtshof, dass ein Kopftuchverbot durch private Arbeitgeber zulässig ist.

Kronen Zeitung

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