Zehn Jahre Haft setzte es am Freitag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg für einen 70-Jährigen, der über Jahre hinweg seine Enkelin sexuell missbraucht hat. Dem Opfer wurden 21.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es handelt sich bereits um die zweite Verurteilung des Mannes zulasten der Betroffenen. Bereits vor zehn Jahren war der Großvater wegen Missbrauchs seiner Enkelin schuldig erkannt worden. Diese war damals fünf Jahre alt.
In weiterer Folge soll sich der Mann zwischen 2013 und 2016 erneut an dem Mädchen vergangen haben, wobei die Tathandlungen weit gravierender waren als im ersten Verfahren. Sogar Vergewaltigung war dieses Mal inkriminiert.
Großvater haftet auch für Folgeschäden
Eine von der Justiz beigezogene Gutachterin qualifizierte die daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Mädchens eindeutig als schwere Körperverletzung. Neben dem Schmerzensgeld, das der Großvater zu bezahlen hat, haftet der Mann dem erstinstanzlichen Urteil zufolge für allfällige zukünftige Folgeschäden.
Mildernd war bei der Strafbemessung das teilweise Geständnis, wenngleich der vorsitzende Richter betonte, der Angeklagte habe hauptsächlich „verheimlicht und verniedlicht“. Außerdem wurde das hohe Alter des Mannes strafmildernd berücksichtigt. Erschwerend waren der lange Tatzeitraum, die Vielzahl der Übergriffe und das getrübte Vorleben des 70-Jährigen.
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