Die Andeutung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) könnte aufgelöst werden, hat einen riesigen politischen Wirbel aufgelöst. Vor allem (rote und schwarze) Sozialpartner laufen Sturm. Hintergrund ist der Streit um die Verwendung der Millioneneinnahmen der AUVA.
Die AUVA hat ein Jahresbudget von 1,5 Milliarden Euro, fünf Millionen Österreicher sind dort unfallversichert. Doch rund 45 Prozent der Mittel werden „zweckwidrig“ verwendet. Da die Zahl der Arbeitsunfälle seit Jahrzehnten rückläufig ist, die Einnahmen aus den Beiträgen aber üppig sprudeln, wurden ihr immer mehr andere Aufgaben übertragen.
So bezahlt die AUVA den (Landes-)Spitälern eine Millionenpauschale dafür, dass ihre Patienten nach Arbeitsunfällen auch dort behandelt werden. Umgekehrt wiederum zahlen die Krankenkassen angeblich nur ein Viertel der tatsächlichen Kosten, die anfallen, weil die sieben AUVA-Spitäler auch Patienten nach Freizeitunfällen versorgen. Kurios ist, dass die AUVA vor einigen Jahren die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Betriebe unter 50 Mitarbeitern übernommen hat.
Wer soll AUVA-Leistungen übernehmen und bezahlen?
Im Regierungsprogramm ist von Einsparungen von 500 Millionen Euro die Rede, mit denen man unter anderem eine Beitragssenkung für die Unternehmer (von 1,3 auf 0,8 Prozent der Lohnsumme) finanzieren will. „Doch jetzt ist schon April, und ich habe noch keine Vorschläge auf dem Tisch“, begründet Sozialministerin Hartinger gegenüber der „Krone“ ihren Vorstoß. Bis Jahresende sollte es erste Erfolge geben. Sie stellt sich unter anderem vor, dass die Leistungen in den Unfallspitälern mit denen der Landeskrankenhäuser harmonisiert werden, „damit auch die Patienten etwas davon haben“.
In der „ZiB 2“ sagte die Ministerin dazu, dass eine Schließung der Spitäler aktuell zwar kein Thema sei, aber „es gibt etwa schon in Kärnten Verhandlungen, ob nicht das Land Leistungen der AUVA übernehmen kann“. Aus welchen Töpfen das alles bezahlt werden soll, „das wird die Regierung beizeiten beschließen“. Jedenfalls wolle man „gesamtheitliche Konzepte erarbeiten“. „Ich habe es nicht auf die AUVA abgesehen“, beteuerte Hartinger-Klein. Auch bei den Gebietskrankenkassen seien Reformen notwendig. Diese müsse man nun gemeinsam erarbeiten.
Hartinger wollte 2015 an die AUVA-Spitze
Persönlich hatte Hartinger schon vor ihrer Berufung zur Ministerin Erfahrung mit der AUVA gesammelt: 2015, als die Position des Generaldirektors vakant war, hat sich die jetzige Sozialministerin beworben - und unterlag damals Helmut Köberl, der seit Mai 2015 an der Spitze steht. Hartinger hat sich danach (vergeblich) bei der Gleichbehandlungskommission beschwert, heißt es.
Die AUVA versprach nun, selber hundert Millionen einzusparen. „Aber irgendwer muss die anderen Leistungen zahlen“, verweist Alexander Biach vom Hauptverband auf die komplexe Struktur. Man brauche aber eine eigene Unfallversicherung. Die Vorschläge zur Reform kommen noch.
Manfred Schumi, Kronen Zeitung
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