Schreckliches Erlebnis für eine Linzer Maturantin: Sie wurde von zwei Männern in einen Keller verschleppt und vergewaltig. Die beiden für die brutale Tat vom Juni 2017 angeklagten Täter leugneten aber bis zur Urteilsverkündung. Der Prozess endet dann allerdings mit Haftstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten für einen Afghanen (17) und siebeneinhalb Jahren für den zweiten Peiniger (27). Nicht rechtskräftig.
Fast der gesamte Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verteidiger erklärten aber von Anfang an, dass es sich um einvernehmlichen Sex beim Kauf von Drogen handelt. Darüber hinaus seien ihre Mandanten unschuldig. Mit zahlreichen Anträgen versuchten sie diese Verteidigungslinie zu untermauern. Doch Richterin Margit Kreuzer machte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass für den Schöffensenat nach vier Verhandlungstagen kein Zweifel an der Täterschaft des 19-jährigen Afghanen und des 27-jährigen Österreichers mit türkischen Wurzeln besteht. Die Angeklagten hätten zu viele Varianten ihrer Version der Tat präsentiert und sich dabei sogar widersprochen. Die Erinnerungslücken des Opfers ließen den Senat nicht an seinen Schilderungen bei der Polizei zweifeln. Kreuzer: „Das Opfer hat ein schwarzes Loch und kann nichts mehr zur Tat sagen. Das ist eine menschliche Reaktion, wenn das Gehirn so etwas ausblendet.“ Und auch wenn die 19-jährige schon vor der Tat psychische Probleme hatte, so haben sich diese durch die Vergewaltigung noch verschlimmert.
In Keller verschleppt
Die junge Frau wollte während einer Feier in der Fadingerschule zu einer Tankstelle in der Linzer Dinghoferstraße gehen. Am Weg wurde sie von zwei Männern nach einer Zigarette gefragt. Als sie in die Tasche griff, spürte sie einen harten Gegenstand im Rücken, den sie für eine Waffe hielt. Dann zwangen sie die Angreifer, in einen Keller in der Linzer Dinghoferstraße 50 mitzugehen, wo sie sie vergewaltigten. Die Folgen der Sextat wurden von einem Sachverständigen als schwere Körperverletzung gewertet.
Keine Milderungsgründe
Zum Urteil erklärte Richterin Kreuzer, dass unter anderem die Tätermehrheit, also, dass zwei Männer über an der Vergewaltigung beteiligt waren, als Erschwerungsgrund gewertet wurde. Milderungsgründe gab es für den 19-Jährigen, der von seinem Mitangeklagten noch im Gefängnis zu einer günstigen Aussage genötigt worden sei, keine. Er wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und nahm dieses Urteil überraschend auch sofort an. Der Zweitangeklagte hingegen meldete zu seiner Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Nichtigkeit und Berufung an. Bei ihm erhob auch Staatsanwältin Gudrun Dückelmann Einspruch. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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