Er kam mit dem Porsche und einer Armbanduhr, die vermutlich teurer ist, als die Beute von rund 4500 Euro: Eine DNA-Spur, die nach einem Autohaus-Einbruch im Oberland sichergestellt wurde, passte zu einem reichen slowakischen Unternehmer. Dieser betonte, er sei zum Tatzeitpunkt acht Autostunden entfernt zuhause gewesen. Beim Prozess am Landesgericht beantragte er einen DNA-Abstrich in Tirol, den die Richterin sofort durchführen ließ. Ergebnis im Mai.
25. März 2017: In einem Autohaus im Oberland zerstört ein Unbekannter die Seitenscheibe eins VW Caravelle und montiert dann die Motorhaube und beide Scheinwerfer ab. Bei mehreren anderen Autos werden Blinker und Embleme („4motion“, „panamericana“) gestohlen. Beute und Sachschaden halten sich die Waage, insgesamt sind es rund 9000 Euro. Keine Bagatelle, aber weit weg von einem großen Coup.
DNA auf Taschenlampe
Ermittler finden auf einer Taschenlampe, die am Tatort zurückbleibt, eine DNA-Spur. Ein Abgleich mit der europäischen Datenbank führt zu einem slowakischen Unternehmer, der kürzlich auf der Anklagebank am Landesgericht Platz nehmen musste. „Ich war in dieser Nacht sicher nicht in Tirol, sondern in der Slowakei“, verwies der kräftige Glatzkopf auf die Entfernung von 865 Kilometer. Und er hatte einen Freund im Schlepptau, der bezeugte, der Angeklagte habe auch am 25. März - wie fast jeden Tag - um 7 Uhr Früh mit ihm trainiert. Sein Trainingsbuch würde dies bestätigen. Als Zeuge beantragt wurde zudem der Direktor einer Glasfabrik, mit dem der Slowake noch am 24. März abends bei einer Besprechung zusammen war.
„Er hat das nicht nötig“
Anwalt Hermann Holzmann verwies darauf, dass sein Mandant nie und nimmer einen Autohaus-Einbruch nötig habe. „Er verdient monatlich 7000 Euro, erhält jährliche Dividenden von 300.000 Euro aus Unternehmensbeteiligungen und ihm gehören Liegenschaften in der Slowakei um 20 Millionen Euro.“
Neuer DNA-Test gleich nach Prozess
Den DNA-Treffer erklärte der Angeklagte so: „Ich hatte vor Jahren einen Autounfall in der Slowakei, von allen Beteiligten wurden Blutproben genommen. Offenbar wurden diese Spuren vertauscht oder vermischt.“ Die Richterin gab dem Antrag auf einen neuerlichen DNA-Abstrich statt und organisierte telefonisch, dass dies unmittelbar nach dem (daher vertagten) Prozess in Innsbruck stattfinden konnte. Im Mai sollte nun feststehen, ob die Spur auf der Taschenlampe tatsächlich mit der DNA des Angeklagten in Einklang ist. Vermutlich entscheidend für das Urteil . . .
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