Diese Woche wird eine neue Fremdenrechtsnovelle auf den Weg gebracht, die etliche Verschärfungen bringt. So sollen die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, bis zu 840 Euro können den Asylsuchenden als Verfahrensbeitrag abgenommen werden, die Staatsbürgerschaft soll es erst nach zehn Jahren geben und Krankenhäuser sollen Auskunft über die Entlassung von Asylwerbern geben müssen. Damit sollen „Defizite und Lücken im System beseitigt“ werden, betonte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
Der Großteil der Vorschläge ist bereits im Regierungsprogramm enthalten, etwa der Passus, wonach bei Stellen des Asylantrags mitgeführte Datenträger wie Mobiltelefone ausgewertet werden dürfen. Freilich geht es hier nicht um die Auswertung von SMS oder Ähnlichem sondern darum, via Geodaten den Fluchtweg rekonstruieren zu können, wie Kickl betont. Hintergrund: Kann man feststellen, wo der Flüchtling den „Dublin-Raum“ betreten hat, kann man diesen in das eigentlich für das Verfahren zuständige Land überführen.
Gebietsbeschränkungen bald auch für „Dublin-Fälle“
Apropos „Dublin“: Derzeit sind Gebietsbeschränkungen nur für Asylwerber möglich, gegen die eine Rückkehrentscheidung ins Heimatland erlassen wurde. Künftig wird diese Möglichkeit auf „Dublin-Fälle“ ausgeweitet, wenn eine Anordnung zur Außerlandesbringung rechtskräftig erlassen wurde. Das heißt, die Betroffenen dürfen ab diesem Zeitpunkt den Bezirk, in dem sie untergebracht sind, nicht mehr verlassen. Tun sie es doch, gibt es Verwaltungsstrafen, wie Kickl erläutert. Die bisher auf ins Verfahren „zugelassene“ Asylwerber beschränkte Möglichkeit, den Bezug einer bestimmten Unterkunft anzuordnen, wird nun auf das Zulassungsverfahren ausgeweitet.
Etabliert werden soll über die Novelle die sogenannte „Anschluss-Schubhaft“. Diese soll über straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe verhängt werden können.
Auch finanziell hat die Novelle für Flüchtlinge unangenehme Auswirkungen - zumindest dann, wenn sie Geld mit sich führen. Bis zu 840 Euro sollen eingezogen werden können, quasi ein Beitrag zu den Verfahrenskosten.
Spitäler sollen über Entlassungen von Asylwerbern informieren
In die Pflicht genommen werden mit dem Paket auch Krankenanstalten. Behandelnde Ärzte werden verpflichtet, über den voraussichtlichen Entlassungstermin von Fremden, bei denen ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bereits eingeleitet wurde, zu informieren. Weitere Angaben sind nicht zu machen, weshalb nach Meinung des Innenministeriums auch keine Probleme mit der ärztlichen Schweigepflicht entstehen.
Staatsbürgerschaft künftig erst nach zehn Jahren
Schließlich sind noch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Asylberechtigte werden demnach erst nach zehn Jahren den österreichischen Pass beantragen dürfen wie auch andere Zuwanderer. Bisher gehörten sie zu jenen „privilegierten“ Gruppen wie etwa auch EWR-Bürger, die bereits nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen konnten.
Ziel sei ein vollziehbares und restriktives Fremdenrecht. Das Paket wird am Mittwoch im Ministerrat eingebracht, während der Woche geht bereits ein Gesetzesentwurf in Begutachtung. Der Beschluss in National- und Bundesrat soll noch vor dem Sommer erfolgen.
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