Die Zwangsgebühren des ORF ärgern viele, spüren tun es vor allem einkommensschwache Österreicher aber im Geldbörsel. So wie Martina G.: Die Akademikerin ist mit 770 Euro im Monat prekär angestellt, doch ihr Ansuchen auf Befreiung wurde abgelehnt - im Gegensatz zu Beziehern der Mindestsicherung ...
„Gehe ich zum AMS, sagt man mir, ich solle meinen Job kündigen, dann würde ich ohnehin pro Monat mehr haben“, schüttelt die Wienerin den Kopf. Leider hat sie keine Aussicht auf eine fixe Stelle, von der Sozialhilfe will sie trotzdem nicht leben, obwohl die Mindestsicherung höher ist.
„Wo ist da die Logik“
„Würde ich nicht arbeiten gehen und Sozialhilfe beziehen, hätte ich mehr im Monat und würde dann auch noch die Befreiung der Rundfunkgebühren bekommen. Wo ist da die Logik?“, fragt sich die Wienerin, die zwar Einspruch gegen den Bescheid erhoben hat, aber ohne Erfolg. Die GIS, die 2018 mit Einnahmen in Höhe von mehr als 630 Millionen Euro rechnet, hat den Antrag der Mitte-50-Jährigen geprüft und festgestellt, dass sie nicht anspruchsberechtigt sei, weil sie keine der im Gesetz genannten sozialen Leistungen beziehe.
Übrigens wurde auch die Befreiung der Rezeptgebühr von der BVA abgelehnt, weil sie selten zum Arzt geht und somit ihre zu zahlenden Rezeptgebühren die geforderten zwei Prozent des Jahresgehaltes nicht überschreiten. Damit wäre auch ein Punkt für den Erhalt der GIS-Gebührenbefreiung erfüllt ...
Martina Münzer, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.