Radikalisierte Terror-Sympathisanten aus ausländischen Familien sollen künftig abgeschoben werden, selbst wenn sie noch nie in ihrer Heimat waren: Nach einem Zusatzpunkt im neuen, eben beschlossenen Asylgesetz gilt das für alle Straftäter, die hier geboren wurden, aber keine österreichischen Staatsbürger sind.
Offiziell will im Innenministerium niemand, dass diese Neuerung bei § 9 im Asylgesetz als „Tschetschenen-Paragraf“ bezeichnet wird. Doch speziell für schwer kriminell gewordene Straftäter aus dieser Migrantengruppe wurde die Neuerung im Gesetz verankert: Wenn ein Tschetschene „gravierend straffällig“ geworden ist, kann er künftig in die Tschetschenische Republik ausgeflogen werden, selbst wenn er in Österreich geboren worden ist.
„Außer, ihm droht in diesem Land die Todesstrafe“, erklärt dazu ein Experte des Innenministeriums. Zusatz: „Der Rückkehrentscheid kann nun erlassen werden, wenn ein öffentliches Interesse daran objektiv überwiegt.“
300 Gefährder im Visier
Diese Neuregelung im Asylgesetz wird vor allem jene 300 Gefährder betreffen, die in unserem Land mit islamistischen Terrorgruppen sympathisieren und oftmals nach verbüßten Haftstrafen noch radikalisierter als zuvor Österreichs Gefängnisse verlassen.
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