Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig seine Zustimmung für einen Antrag der NEOS zur Wiedereinsetzung des Eurofighter-U-Ausschusses gegeben. Die dritte Untersuchung der Abfangjäger-Causa startet bereits am Freitag mit der konstituierenden Sitzung. Wie bereits beim letzten U-Ausschuss wird der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Ronald Rohrer, als Verfahrensrichter fungieren.
Zusammensetzen wird sich der U-Ausschuss aus 18 Abgeordneten. Die ÖVP ist mit sechs, SPÖ und FPÖ sind mit jeweils fünf Mandataren vertreten. Je einen Abgeordneten stellen die NEOS sowie die Liste Pilz. Verfahrensanwalt ist abermals Andreas Joklik. Er hat über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen.
Begründet wird die Notwendigkeit eines neuerlichen U-Ausschusses damit, dass der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingerichtete Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen vorzeitig beenden musste und viele Punkte offengeblieben sind. In diesem Sinne wollen die Abgeordneten weiter der Frage nachgehen, ob es im Zuge des Kaufs der Kampfflugzeuge unzulässige Zahlungsflüsse gegeben hat. Zudem geht es ihnen um die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags, die Entscheidungsgründe für die Typenwahl sowie um die Frage, inwieweit den beiden bisherigen Eurofighter-Untersuchungsausschüssen von der jeweiligen Bundesregierung alle Informationen vorgelegt wurden.
Zusätzlich zum Untersuchungsgegenstand des letzten Eurofighter-U-Ausschusses wird nun auch die die Amtszeit von Ex-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) unter die Lupe genommen. „Der Untersuchungszeitraum wurde damit bis auf Ende 2017 - anstatt Ende 2016 - ausgedehnt. Damit wird sichergestellt, dass auch die Tätigkeit der von Doskozil eingesetzten Sonderkommission des Heeres miteinbezogen wird“, sagte Michael Bernhard, NEOS-Vertreter im Ausschuss.
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