Grünes Licht im zweiten Anlauf für den Untersuchungsausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT): Der Antrag von SPÖ, NEOS und Liste Pilz muss am Freitag noch vom Geschäftsordnungsausschuss und vom Plenum behandelt werden, danach gilt der U-Ausschuss als offiziell eingesetzt.
Es ist bereits der zweite Anlauf für den BVT-U-Ausschuss - nachdem ein erster SPÖ-Antrag von ÖVP und FPÖ zurückgewiesen worden war. Für den zweiten Antrag hat sich die SPÖ mit den NEOS und der Liste Pilz zusammengetan. Dieses Ansinnen wird nun von ÖVP und FPÖ akzeptiert, wie sich auch in einer kurzen Debatte zu Ende der Nationalratssitzung am Donnerstag zeigte.
Um den Untersuchungsausschuss hatte es Tage zuvor noch ein Tauziehen gegeben, da sich die ÖVP auf die Position zurückgezogen hatte, das Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste Pilz noch gründlich überprüfen zu wollen. Im Geschäftsordnungsausschuss wurde nun kein Antrag auf Unzulässigkeit gestellt, womit dem Verlangen praktisch stattgegeben wurde.
Die Opposition will erst im Spätsommer oder Herbst mit den Befragungen der Auskunftspersonen beginnen. Über den Sommer will man sich dem Aktenstudium widmen. Es geht um Amtsmissbrauchsvorwürfe gegen mehrere Beamte des BVT - unter ihnen dessen mittlerweile suspendierten Chef Peter Gridling - und Bedienstete des Innenministeriums sowie um die Frage, ob die Vorgangsweise der Justiz - also die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Unterlagen, unter anderem der Rechtsextremismus-Abteilung - gerechtfertigt war.
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