Der Asylantrag eines der beiden Afghanen, der im März gemeinsam mit einem weiteren 19-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln nicht rechtskräftig freigesprochen wurde, ist abgewiesen worden. Eine aufschiebende Wirkung gebe es nicht, teilte die Staatsanwaltschaft St. Pölten mit. Nun droht ihm die Abschiebung in seine Heimat. Die möglicherweise dramatische Folge: Sollte der Prozess neu aufgerollt werden, sei eine Verhandlung in Abwesenheit von Angeklagten nicht möglich, hieß es.
Die Anklagebehörde hatte den beiden jungen Männern vorgeworfen, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten - ein Afghane und ein Somalier - bekannten sich in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess am 27. März nach Angaben ihrer Verteidigerinnen nicht schuldig bekannt. Die Männer sprachen demnach davon, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei.
Video: Asylwerber freigesprochen
Berufung gegen Urteil
Die Staatsanwaltschaft meldete gegen die Freisprüche, die auf breiter Front für Empörung sorgten, im Zweifel Nichtigkeitsbeschwerde an, über diese hat der Oberste Gerichtshof zu entscheiden. Auch Ewald Stadler, der Opfervertreter des Mädchens, hofft - wie berichtet - auf einen neuen Prozess.
Auf freien Fuß gesetzt
Die beiden jungen Männer, die vor dem Prozess monatelang in U-Haft gesessen waren, wurden am 27. März nach einer Haftprüfungsverhandlung im Anschluss an die Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt.
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