In Österreich gilt das Verhüllungsverbot - und das wäre nun einem Leukämiepatienten beinhahe zum Verhängnis geworden: Weil er einen Mundschutz trug, ist der 26-Jährige in Wien von Polizisten angehalten worden. Um zu beweisen, dass er aufgrund seiner Krankheit sein Gesicht verdecke und daher nicht gegen das Gesetz verstoße, sollte er ein ärztliches Attest vorlegen. Dies hatte er allerdings nicht dabei. Der junge Mann kam mit einer Verwarnung davon ...
Der 26-Jährige war am 17. April am Wiener Handelskai unterwegs, als er aufgrund seines Mundschutzes die Aufmerksamkeit der Beamten erregte. Der Leukämiepatient versuchte mittels Vorzeigens seiner Medikamente und Bluttests auf dem Handy den medizinischen Grund seines Mundschutzes nachzuweisen. Dies sei eine „ziemlich aufreibende Prozedur“ gewesen, wird der 26-Jährige vom Onlinemagazin „Vice“ zitiert. So drohte dem Mann immerhin eine Strafe in Höhe von 80 Euro.
Polizei: „Beamte entscheiden nach Umständen“
Polizeisprecher Patrick Maierhofer bestätigte, dass der junge Mann kontrolliert worden sei: „Die Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahme. Den Beamten muss in so einem Fall glaubwürdig mitgeteilt werden, dass der Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen getragen wird“, sagte Maierhofer. Das könne per Attest erfolgen, aber auch durch andere Mittel. „Die Beamten entscheiden hier nach Umständen des Einzelfalls“, so der Polizeisprecher, „in diesem Fall war die Sache nach einem kurzen Gespräch erledigt.“
Wer sich in einer solchen Situation aber nicht rechtmäßig behandelt fühlt, solle das Organmandat nicht bezahlen, sondern auf die Anzeige warten und Einspruch erheben, hieß es von der Polizei. Ein Nachweis der medizinischen Begründung könne auch nachgereicht werden.
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