Nach seinem über siebeneinhalbstündigen Monolog vor zwölf Tagen musste Walter Meischberger im Buwog-Prozess am Dienstag einen Dialog mit Richterin Marion Hohenecker führen. Sie fühlte dem Zweitangeklagten im Korruptionsverfahren nach dessen Attacken gegen eine „politisierte Justiz“ und der ausführlichen Erläuterung seiner Beratertätigkeiten, die weder kriminell noch Teil eines „gemeinsamen Tatplans“ mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gewesen seien, auf den Zahn. Die Richterin bekam zu hören, warum die damalige Regierung eigentlich nichts gegen den Willen des damaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider unternehmen konnte und warum Meischberger als Beschützer Grassers auftreten musste.
Der Verkauf der Bundeswohnungen habe in die damalige Privatisierungsstimmung gepasst. Die Idee des Buwog-Verkaufs habe er trotz der Nachricht, dass die Immofinanz nach einer öffentlich verkündeten Kapitalerhöhung ein starker Interessent war, nicht an seinen Freund Grasser herangetragen, sagte Meischberger zu Beginn des 30 Verhandlungstages.
„Immer freundschaftlich beraten“
Im Vorfeld und vor allem nach der Beschlussfassung der Regierung, dass die Bundeswohnungen öffentlich ausgeschrieben werden, begann für Meischberger eine intensive Phase der Beratung, die allerdings nie schriftlich festgelegt oder geschäftlicher Natur gewesen sei. „Ich habe den Minister Grasser immer freundschaftlich gut beraten“, so Meischberger.
Deals mündlich und per Handschlag vereinbart
Auch mit dem mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech sowie mit dem ebenfalls angeklagten ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger habe er seine Geschäftsbeziehungen nicht verschriftlicht, dies sei alles per Handschlag vereinbart worden.
Meischberger sprach auch über sein enges Verhältnis mit Plech. Das Verhältnis Grasser-Plech sei im Vergleich dazu nicht ganz so eng gewesen. Dennoch hätten aber sowohl der frühere und mittlerweile verstorbene Kärntner Landeshauptmann Haider und später Grasser in einer Wohnung in Plechs Haus im zweiten Wiener Bezirk gewohnt.
Haider und der Kampf gegen die „Heuschrecken“
Der damalige Kärntner Landeschef Haider hatte laut Meischberger ein sehr großes Interesse daran, dass die Buwog in österreichischem Besitz bleibt bzw. an das sogenannte Österreich-Konsortium geht. Haider habe das politische Versprechen vor allem gegenüber seinen Kärntner Wählern abgegeben, dass er diese gegen die „großen Heuschrecken“ (US-Hedgefonds, Anm.) beschützen werde.
„Die Wahrheit ist, dass die Regierung gegen den Willen des Herrn Landeshauptmann gar nicht hätte agieren können“, zeichnete Meischberger das Bild eines allmächtigen Jörg Haider, den er bereits in seiner persönlichen Erklärung vor zwölf Tagen als Tippgeber für die zweite Angebotsrunde genannt hatte. Am Dienstag präzisierte der ehemalige FPÖ-Politiker und erzählte ausführlich über das wichtige Telefonat mit Haider nach der Angebotsöffnung im Finanzministerium. In diesem habe sich Haider erkundigt, ob es eine zweite Bieterrunde geben würde. Wenn ja, dann müsse man auf jeden Fall die Zusage vom Österreich-Konsortium für eine Milliarde Euro einholen, habe die Anweisung des Landeshauptmanns gelautet. Dieser habe nämlich über eine Finanzierungszusage des Mitbieters in der Höhe von 960 Millionen erfahren.
Der Rest der Geschichte ist bekannt: Es kam zu einer zweiten Angebotsrunde, nach der das Österreich-Konsortium knapp vor dem Konkurrenten CA Immo vorne lag. Danach wurde eine Provision in der Höhe von knapp zehn Millionen Euro fällig, die aus Sicht der Anklage als „Bestechungsgelder“ auf Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger aufgeteilt wurde. Dass die Angeklagten von Bestechung nichts wissen wollen, ist bereits mehrmals im Laufe des Prozesses zum Ausdruck gebracht worden. Wieso es nach der Zusage des Konsortiums, mehr zu bieten, überhaupt zu einer zweiten Runde im Vergabeverfahren gekommen war, das wisse er nicht, hieß es von Meischberger. Grasser habe aber mit dem Ganzen nichts zu tun gehabt.
Abrechnung über das Ausland zum Schutze Grassers
Aber warum lief die Abrechnung der Provision quer durch die halbe Welt? Auf diese Frage der Richterin führte Meischberger drei Gründe für die Diskretion an: Er wollte vermeiden, dass er selbst noch mehr als schon zuvor in der Öffentlichkeit stehe. Zudem wollte er auch nicht, dass in seinem Familien- und Bekanntenkreis bekannt werde, dass er eine so große Geldsumme erwirtschaftet habe. Als dritten und wichtigsten Grund nannte Meischberger aber den Schutz seines Freundes Grasser.
„Was wäre passiert, wenn ich eine Rechnung mit 7,5 Millionen Euro gelegt hätte? Dann hätte ich einen riesigen Ausreißer unter meinen Umsätzen gehabt. Es wäre eine ungewöhnliche Einnahme - und die Finanz hätte geprüft“, erklärte der Angeklagte. Die Information, dass die Einnahme aus der Buwog-Vergabe resultiere, wäre sehr bald an die Öffentlichkeit gelangt. Und seine Verbindungen zum Finanzminister hätten diesen eben sofort auch „in dieses Geschäft hineingezogen“, so Meischberger. Er wollte „das unbedingt verhindern“.
Um seine Überzeugung deutlich zu machen, betonte Meischberger, er würde heute genauso handeln. Auch wenn er gewisse Dinge anders machen würde, sei es aus seiner Sicht ein „legaler und gangbarer Weg“ gewesen. Die steuerlichen Vorteile seien zudem ein „positiver Nebeneffekt gewesen“, aber keineswegs der Hauptgrund für die Auslandstransaktionen.
Weiter Warten auf den Hauptangeklagten
Meischbergers Befragung durch Richterin Hohenecker wird wohl auch noch den gesamten Mittwoch in Anspruch nehmen. Die Richterin bleibt ihrer Linie treu und arbeitet die Causa Buwog sehr detailliert auf. Grasser wird also weiterhin nur zuhören dürfen, bevor sein großer Auftritt folgt. Dann dürfte es zur nächsten langen persönlichen Erklärung kommen.
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