Nach Brüsseler Kritik

Blümel: „Kindergeld neu ist EU-rechtskonform“

Österreich
02.05.2018 22:11

Kanzleramts- und Europaminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Mittwochabend auf die Kritik der EU an der von der Bundesregierung beschlossenen Indexierung der Kinderbeihilfe reagiert: „Die Anpassung ist verfassungskonform, wir sehen nicht ein, dass ein österreichisches Kind schlechter behandelt werden soll als ein bulgarisches“, sagte er im ORF. Die EU hatte zuvor angekündigt, die Indexierung einer eingehenden Prüfung unterziehen zu wollen. Im Ernstfall droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren.

„Wir überweisen ca. 270 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland, durch die Anpassung können wir uns 100 Millionen sparen“, so Blümel im ORF. Der Bundesregierung gehe es nicht darum, EU-Bürger zu diskriminieren, aber man wolle faire Verhältnisse schaffen: „Der Wert ist der gleiche, der Beitrag ein anderer“, so der Europaminister. Die EU gab sich am Mittwoch offiziell zurückhaltend.

„Die Europäische Kommission wird den Vorschlag mit Blick auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen, sobald er angenommen wird“, lautete am Mittwoch der knappe Kommentar von Christian Wigand, dem Sprecher der zuständigen EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen, zum Regierungsbeschluss in Wien. Etliche EU-Rechtsexperten halten Österreichs Pläne nicht für rechtskonform, auch die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs deutet in diese Richtung.

(Bild: thinkstockphotos.de)

EU-Kritik an Österreichs Plänen
Die Kommissarin selbst hatte Österreichs Pläne in der Vergangenheit wiederholt kritisch beurteilt und vor einer Diskriminierung gewarnt. So hatte Thyssen erst vor wenigen Wochen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage daran erinnert, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung - direkt oder indirekt - von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete. Nach den geltenden EU-Regeln für Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme hätten mobile Arbeiter denselben Anspruch auf Kindergeld wie lokale Arbeitnehmer, „unabhängig vom Wohnort der betroffenen Kinder“.

Die österreichische Bundesregierung beruft sich unter anderem auf ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal. Die Familienbeihilfe sei kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung. Sie soll die Lebenshaltungskosten teilweise ersetzen und diese seien aufgrund der unterschiedlichen Preisniveaus in den EU-Mitgliedsstaaten auch unterschiedlich, so die Argumentation der Bundesregierung.

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