Freispruch im Zweifel: So lautet das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Wiener Neustadt für einen Angeklagten, der als „Hakenkreuz-Opfer“ 2015 und 2016 Schlagzeilen gemacht hatte. Die Staatsanwältin, die unter anderem Verleumdung und Freiheitsentziehung angeklagt hatte, gab nach dem Richterspruch am Freitag keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat glaubt zwar „eher schon, dass die ganze G‘schicht erfunden ist“. Aber tatsächlich lasse sich nicht feststellen, ob der Überfall fingiert war oder nicht, lautete die Urteilsbegründung.
Der damals 52-Jährige wies seinerzeit oberflächliche Schnittverletzungen im Gesicht sowie ein in die Stirn eingeritztes Hakenkreuz auf. Aufgrund seiner Aussagen geriet damals der Schwiegersohn des Nachbarn, mit dem der Beschuldigte seit Jahren im Streit lag, unter Verdacht. Der heute 36-Jährige war drei Monate in U-Haft, ehe er mangels an Beweisen freigesprochen wurde.
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