Unter den 1,4 Millionen Asylwerbern, die in den Jahren 2015 und 2016 illegal nach Österreich, Deutschland und Schweden eingereist sind, war auch der Nigerianer Terry A. Der Afrikaner steht unter dringendem Tatverdacht, einen Mitbewohner im Asylquartier für psychisch beeinträchtigte Migranten in Maria Enzersdorf bei Wien ermordet zu haben. Die „Krone“ erfuhr nun alle Hintergründe zum Leben von Terry A. in Österreich.
„Was sofort auffällt: Der aus Nigeria stammende Asylwerber hat in den Akten zwei verschiedene Geburtsdaten. Einmal ist er am 1.4.1993 geboren, dann - bei seinem Gerichtstermin - war es der 4.4.1998“, erzählt ein Justiz-Insider der „Krone“. Die plötzliche Verjüngung ersparte Terry A. eine unbedingte Haftstrafe für insgesamt drei Anklagen wegen Drogenhandels: Als „junger Erwachsener“ kam er mit bedingten Gefängnisstrafen davon, sowohl beim Prozess vor dem Landesgericht Linz im Juni 2016 als auch beim Verfahren beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs Anfang 2018.
Kaum aus Haft entlassen erneuter Asylantrag
Sein Aufenthalt in der Untersuchungshaft in Linz ersparte dem Nigerianer dann die Abschiebung zurück nach Italien: Kaum aus dem Gefängnis entlassen, stellte Terry A. erneut einen Asylantrag, das Verfahren begann von Neuem - erst im Jänner 2018 bekam der Afrikaner einen negativen Asylbescheid und dazu eine zweiwöchige Frist zur freiwilligen Ausreise.
Gute juristische Beratung genossen
Der Asylwerber, der in nur zwei Jahren in fünf verschiedenen Asylquartieren in Österreich gemeldet war, hatte offenbar eine gute juristische Beratung: Er hat sich erneut mit einem Einspruch an den Bundesverwaltungsgerichtshof gewandt. Und da eine Schubhaft nicht möglich war, weil Terry A. im Quartier einer Hilfsorganisation in Maria Enzersdorf korrekt gemeldet war, blieb der verurteilte Drogenhändler in Freiheit - bis er nun eben einen Mitbewohner (26) mit einem Meißel erschlagen haben soll und mit der möglichen Mordwaffe auch noch Kinder auf einem nahen Spielplatz bedroht hat.
„Mit dem neuen Fremdenrechtsgesetz, das nun von der Bundesregierung beschlossen ist, wäre die Verhängung der Schubhaft möglich gewesen“, bedauern Justiz-Experten die noch geltende Rechtslage.
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