15 Jahre Haft inklusive einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - so lautet das Urteil gegen den Peiniger (46) einer jungen Frau aus dem Waldviertel. Erich L. hatte die 25-Jährige im vergangenen Sommer an einem Badesee im Waldviertel entführt, 24 Stunden lang festgehalten und mehrfach vergewaltigt. L. war bereits zwölfmal wegen Sexualdelikten vorbestraft, daher entschied das Gericht nun auf Einweisung des Mannes in eine Anstalt - und auch wegen der Gefährlichkeit des Sex-Monsters.
Tot sein - das schien der jungen Frau nach dem unfassbaren Martyrium das einzig erstrebenswerte Ziel: „Ich hatte nur mehr den Wunsch zu sterben“, sagte sie nach 24 Stunden in den Händen des perversen Sextäters. Nach einem Tag jenseits aller Grausamkeit und sadistischer Gewalt. Ihr Peiniger gestand jetzt vor Gericht.
Erich L. (46) ist zwölfmal vorbestraft - alles Sexualdelikte. Er liebte es, sich vor fremden Frauen zu befriedigen. Am 29. Juli des Vorjahres hatte er Besonderes vor und wollte seinen - laut Anklage - lang gehegten Plan in die Tat umsetzen. Bei einem Stausee im Waldviertel, 70 Kilometer von seinem Wohnort Gaming entfernt, fand er sein Opfer. Eine Frau (25) lag dort in der Sonne. War zur falschen Zeit am falschen Ort. Mit aufgeklebtem Bart und Perücke bat L. sie, ihm bei einer Autoreparatur zu helfen. Die Frau willigte ein. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, sollte sie später sagen.
Denn Erich L. schaffte es, das Opfer in seinen Kastenwagen zu bugsieren und dann in eine sargähnliche Kiste zu sperren, schildert die Staatsanwältin.
„Opfer litt Todes- und Erstickungsangst“
Was der Frau dann im Haus des Angeklagten widerfuhr, ist im Detail - weil zu abscheulich - nicht wiederzugeben: Sex in allen widerwärtigen Variationen, mit dem einzigen Ziel, sich am Leid und am Schmerz seines wehrlosen Opfers zu ergötzen. Eine Metallschelle um den Hals schnürte der Frau fast die Luft ab, beschreibt die Staatsanwältin die verzweifelte Lage: „Sie litt Todesangst und drohte ständig zu ersticken.“ L. hatte die Schrauben genau so eingestellt, wohl um den Willen des Opfers zu brechen.
Opfer verhandelte die eigene Freilassung
Die Anklage listet vier Vergewaltigungen im Laufe von 24 Stunden auf, dazu viele weitere Taten im weiteren Umfeld des Sexualstrafrechts. Dass die Frau überlebt hat, hat sie ihrem Mut zu verdanken. Mit unglaublichem Geschick verhandelte sie ihre eigene Freilassung. Ihr Peiniger brachte sie, von blauen Flecken übersät, zu dem Stausee zurück und ließ sie frei. Zufällig lief die Frau ihren Eltern in die Arme, die sie verzweifelt gesucht hatten. Der Täter wurde vor allem durch die Aussage des Opfers schnell gefasst.
Sein Anwalt hatte zu Prozessbeginn ein „weitgehendes Geständnis“ für das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindende Verfahren angekündigt. Nur eines sei seinem Mandanten wichtig: Es sei kein lang gehegter Tatplan gewesen. Die Situation sei „eskaliert“. Das - nicht rechtskräftige - Urteil: 15 Jahre Haft, die Höchststrafe, dazu Einweisung in eine Anstalt wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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