Er ist derzeit der bekannteste Häftling Österreichs - doch der Mordverdächtige Robert K. lebt hinter Gittern gefährlich. Weil es offenbar Todesdrohungen von Mithäftlingen gegeben haben soll, wird der 16-Jährige isoliert und selbst beim Hofgang von Beamten streng bewacht. Aber auch das lässt den Teenager kalt ...
Am Donnerstagnachmittag wurde über den Jugendlichen die Untersuchungshaft verhängt. Am Tag 1 in Österreichs größter Justizanstalt Wien-Josefstadt, besser bekannt als das „Landl“, stand Marmeladebrot zum Frühstück, Karfiolsuppe und Champignonsauce mit Knödel zu Mittag sowie Leberaufstrich abends auf dem Menüplan. Doch das Essen wird wohl - obwohl gerade die islamische Fastenzeit Ramadan ist - die geringste Sorge des Muslims sein.
Denn nach offenbar ernst zu nehmenden Morddrohungen von Mithäftlingen gegen den Verdächtigen - in der Häfenhierarchie stehen Kindermörder ganz unten - wird der 16-Jährige von der Justiz streng abgeschirmt. Selbst beim Hofgang muss Robert K. von mehreren Beamten begleitet werden.
Indes hat mit Liane Hirschbrich eine Wiener Top-Juristin ihren nächsten spektakulären Fall übernommen. Nach dem ersten Kennenlernen des Inhaftierten im „Halbgesperre“ will die Anwältin noch nichts sagen, verrät der „Krone“ aber so viel: „Mein Eindruck ist, dass er ein höflicher, wohlerzogener junger Mann ist.“
„Strafmaß wird wohl im letzten Drittel liegen“
Nach einer zu erwartenden Verlegung in die Justiz-Außenstelle für jugendliche männliche Untersuchungshäftlinge wird Robert K. in der Sonderanstalt Gerasdorf am Rande Wiens auf den Prozess warten. Bis zu 15 Jahre Haft drohen. Strafrechtsexperte Manfred Arbacher-Stöger: „Das Strafmaß wird wohl im letzten Drittel liegen. Über seinen Geisteszustand muss ein Gerichtsgutachter urteilen.“
Auch eine Woche nach dem Mord an der siebenjährigen Hadishat halten sich im Gemeindebau Dittes-Hof in Wien-Döbling weiterhin hartnäckig Gerüchte, dass die Eltern des Tatverdächtigen - obwohl sie zum Tatzeitpunkt bei einem Konzert waren und damit ein Alibi haben - zumindest Mitwisser seien.
Eltern bleiben auch als Mitwisser straffrei
Sie könnten beim Säubern des Bades oder Wegschaffen der Leiche geholfen haben, mutmaßen Nachbarn. Dafür gibt es derzeit freilich keinerlei Verdachtsmomente. Zudem würden Familienangehörige als Beitragstäter ohnehin straffrei bleiben. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Computer und Handy sowie Tatortspuren werden weiter ausgewertet.
Kronen Zeitung
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