Der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kritisiert die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzregeln durch große Internetkonzerne. „Die angepassten Datenschutzerklärungen von Facebook und Google verstoßen offensichtlich gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte Albrecht. Er sprach von einem „Friss-oder-stirb-Prinzip“.
Damit widersprechen die Erklärungen bei den Einwilligungen dem künftig geltenden Kopplungsverbot, sagt der Politiker dem „Tagesspiegel“.
Demnach dürfen sich Unternehmen keine umfassende Zustimmung zu Datensammlungen geben lassen, damit ihre Dienste genutzt werden können. Stattdessen dürfen sie nur noch die Daten erheben, die dafür auch notwendig sind. „Als Grundlage für die Nutzung einer Google-Mailadresse braucht das Unternehmen nicht wissen, auf welchen Internetseiten der Besitzer surft“, sagte Albrecht, der die ab Freitag europaweit geltenden Datenschutzregeln maßgeblich mitgestaltet hat.
Strengere Vorgaben für Unternehmen
Die neue Grundverordnung macht Unternehmen schärfere Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - allerdings tendenziell nicht in Österreich, hierzulande hat die Regierung die Sanktionsmöglichkeiten vorab deutlich entschärft.
Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht in den angepassten Einwilligungserklärungen besonderes Konfliktpotenzial. Die konkreten Umsetzungen müssten zwar noch analysiert werden. „Doch das Geschäftsmodell, nur Nutzern den Zugang zur bunten Welt der eigenen Dienste zu erlauben, wenn sie am Eingang durch umfassende und scheinbar freiwillige Einwilligungen alle ihre Daten an die Diensteanbieter abtreten, dürfte künftig in Frage stehen“, sagte Caspar.
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