Experten kritisch

Hält die Mindestsicherung vor europäischem Recht?

Österreich
30.05.2018 06:00

Die Regierung nimmt die Kritik von Opposition und Gewerkschaft an der neuen Mindestsicherung ziemlich locker. Nicht auf die leichte Schulter nehmen kann die Koalition aber die Bedenken von Rechtsexperten. Denn ob die neue Regelung - wer nicht Deutsch kann, bekommt weniger Geld - vor dem EU-Recht hält, ist nicht klar.

Die Regierung zeigte sich bei ihrer Klausur im niederösterreichischen Mauerbach davon überzeugt, dass die neue Mindestsicherung vor dem Verfassungsgerichtshof und auch vor EU-Recht bestehen werde.

Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein

Experte: „Nicht unproblematisch“
Nun melden andere Experten als jene, die die Regierung zurate gezogen hatte, Bedenken an. Der Innsbrucker Uni-Professor Walter Obwexer etwa hält es für „unzulässig“, EU-Bürgern, die sich fünf Jahre in Österreich aufhalten, 300 Euro pro Monat zu streichen. Bei Asylberechtigten und langfristig aufenthaltsberechtigten Bürgern aus Drittstaaten sei die Regelung zumindest „nicht unproblematisch“, so Walter Obwexer.

(Bild: Roland Muehlanger)

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger ortet mehrere heikle Punkte. Dazu gehöre etwa die fünfjährige Wartefrist für Ausländer. Er sieht es auch als fraglich an, ob die 563 Euro, die die Regierung nicht voll anspruchsberechtigten Personen gewähren will, ausreichend für die Erfordernisse eines menschenwürdigen Lebens sind - zumal die Bundesländer noch einigen Spielraum haben. Allerdings nur nach unten, denn 863 Euro ist der Maximalwert.

Kronen Zeitung

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