Nachdem die Ermittlungen in der Causa Alpbach eingestellt wurden und er nur einen Tag später mit einer Anklage wegen „übler Nachrede“ des Asyl-Bundesamts konfrontiert war, ist Listengründer Peter Pilz nun schon wieder angezeigt worden. Diesmal geht es um „versuchten Mandatskauf“.
Grund für die Anzeige ist die Affäre um Martha Bißmann, die für Pilz auf ihr Nationalratsmandat verzichten hätte sollen. Bißmann stellte für den Verzicht bekanntlich zahlreiche „ultimative Forderungen“ an den Parlamentsklub und die Partei der Liste Pilz. Unter anderem ging es um die finanzielle Zukunft der Steirerin. Im Falle ihres Mandatsverzichts hätte sie Parteichefin und dafür mit rund 8.800 Euro - das entspricht einem Abgeordnetengehalt - entlohnt werden sollen.
„Für Strafbarkeit reicht bereits Fordern eines Vorteils“
Wie der „Kurier“ nun berichtet, wurde deswegen am 1. Juni beim Verfassungsgerichtshof eine Anzeige wegen „versuchtem Mandatskauf“ gegen den Listengründer eingebracht. „Für die Strafbarkeit reicht bereits das Fordern eines Vorteils für die Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes“, heißt es dem Bericht zufolge in der Anzeige. Sollte sich das bewahrheiten, könnte sich auch Bißmann mit ihren Forderungen strafbar gemacht haben. Schlussendlich zog sie diese aber bekanntlich zurück.
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